Merkel schwört CDU-Parteitag auf ein PID-Verbot ein
Der CDU-Parteitag entscheidet über Pro oder Contra PID - oder er delegiert das Votum an die CDU-Abgeordneten.
Veröffentlicht:KARLSRUHE (fst). Die CDU-Parteivorsitzende Angela Merkel (CDU) hat sich am Montag zum Auftakt des Bundesparteitags in Karlsruhe erneut für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen.
Update Dienstag: Der Parteitag hat die Abstimmung zur PID auf den heutigen Dienstag verschoben. Wir berichten an dieser Stelle, sobald Ergebnisse vorliegen.
"Ich habe Sorge, dass wir die Grenzen nicht richtig definieren können", sagte Merkel unter Anspielung auf einen anderslautenden Antrag mehrerer prominenter CDU-Politiker. Darin wird die Zulassung der PID in engen Grenzen gefordert.
Allerdings gab Merkel, die ausführlich auf die Rolle des christlichen Menschenbilds für die CDU einging, den Ton der Debatte vor. Der Zusammenhalt der Gesellschaft, für den die Partei eintrete, reiche "vom Anfang bis zum Ende des Lebens" mahnte sie. Gleichwohl stehe der Partei eine Debatte über dieses Thema gut an.
Im Vorfeld der Versammlung hatten die Befürworter einer begrenzten PID-Zulassung durch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble prominenten Zuspruch erhalten. Darin heißt es dem Vernehmen nach, die PID solle "für Fälle von schwerer erblicher Vorbelastung der betroffenen Eltern in den vom Bundesgerichtshof gezogenen Grenzen weiter zulässig bleiben".
Mit der Formulierung wird der Begriff der Behinderung umgangen, da das Verwerfen eines Embryos mit dem Ziel des Vermeidens einer Behinderung unter anderem der Behindertenrechtskonvention zuwiderlaufen würde.
Eine dritte Option besteht für den Parteitag darin, auf eine Abstimmung über PID zu verzichten. Das Votum wäre dann allein der Gewissensentscheidung der CDU-Bundestagsabgeordneten überlassen.
Zu den Befürwortern eines PID-Verbots gehören außer Merkel auch Unionsfraktionschef Volker Kauder sowie Forschungsministerin Annette Schavan. Eine begrenzte Öffnung befürworten neben Schäuble seine Kabinettskollegen Ursula von der Leyen und Kristina Schröder sowie Wirtschaftsstaatssekretär Peter Hintze. Eine Abstimmung der rund 1000 Delegierten über das Thema wurde am Montagabend erwartet.
In Bewegung gebracht hat die Debatte ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Juni. Darin wurde ein Gynäkologe freigesprochen, der eine PID bei einer Frau mit genetischer Vorbelastung vorgenommen hatte.
Die Richter des 5. Strafsenats konnten aus dem Embryonenschutz keine Strafbarkeit der PID im konkreten Fall ableiten, hielten eine gesetzliche Regelung aber für "wünschenswert".
Die Bundesärztekammer hat wiederholt einen Indikationenkatalog, der auflistet, wann die PID zulässig sein soll, abgelehnt. BÄK-Vize Dr. Frank Ulrich Montgomery warnte zudem vor einer Überschätzung des Potenzials der PID durch betroffene Paare. Bei den Tests ergäbe sich "eine Unzahl von Diagnosen, die einen Graubereich darstellen", so Montgomery.
Dagegen hat die Sächsische Landesärztekammer an die Wertungswidersprüche zwischen Pränataldiagnostik und PID erinnert: "Es ist unverständlich, wenn in Deutschland eine Spätabtreibung erlaubt ist und im Gegenzug bei seltenen Fällen und schweren genetischen Defekten ein frühes Diagnostikverfahren verboten sein soll", sagte Kammerpräsident Professor Jan Schulze bei der Kammerversammlung in Dresden. Die Kammer forderte die BÄK auf, ein Grundsatzpapier zu erarbeiten, das die Anwendung der PID regelt.