Psychotherapeuten-Honorar

Ministerium prüft Beschluss noch

Die Vergütungsbewertung neuer Psychotherapie-Leistungen hat einen Proteststurm ausgelöst. Das BMG hält sich noch bedeckt.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

BERLIN. Die Vergütungsregeln für die neuen psychotherapeutischen Leistungen, die der Erweiterte Bewertungsausschuss Ende März festgelegt hat, hängen noch in der Prüfschleife beim Bundesgesundheitsministerium (BMG). "Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen", heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag. Die Beschlüsse können innerhalb von zwei Monaten durch die Rechtsaufsicht beanstandet werden. Der Beschluss vom März war auf Kritik gestoßen, da die neuen Leistungen geringer vergütet werden als die Richtlinienpsychotherapie. Mehrere Verbände und die KBV bemängelten, der Aufwand für Vor- und Nachbereitung sowie für die Dokumentation sei vom Bewertungsausschuss falsch eingeschätzt worden.

Allerdings hat die gemeinsame Selbstverwaltung nach Einschätzung des BMG die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen korrekt umgesetzt – die jeweiligen Beschlüsse seien nicht beanstandet worden. Weitere und präzisere Vorgaben für den Bewertungsausschuss hält das Ministerium für "nicht angezeigt". Eine von den Punktzahl- und Punktwertanpassungen aller anderen Leistungen losgelöste Prüfung des Anpassungsbedarfs psychotherapeutischer Leistungen würde "im Verhältnis zu allen anderen Arztgruppen einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot bedeuten", erläutert das BMG.

"Sachgerecht" ist aus Sicht des Ministeriums auch, dass sich die Vermittlung durch die Terminservicestellen auf die Sprechstunde und die Akutbehandlung beschränkt. Termine für die Richtlinienpsychotherapie würden hingegen nicht vermittelt. Das BMG habe bisher von keinen Problemen bei der Terminvermittlung erfahren, heißt es in der Antwort.

Im Zeitplan sieht das Ministerium den Gemeinsamen Bundesausschuss bei der Weiterentwicklung der Bedarfsplanung. Die Beratungen hierzu hätten bereits begonnen, zudem habe der GBA ein Gutachten zu diesem Thema in Auftrag gegeben. (fst)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

4. Psychotherapie-Kongress gestartet

„Psychische Belastung in der Bevölkerung ernstnehmen“

Gesundheitswirtschaft

Medice übernimmt DiGA-Entwickler Selfapy

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung