Generationenvertrag gefährdet

Mit Bildung die Sozialversicherung retten

Der Generationenvertrag hat Schlagseite bekommen. Das Problem ist die Alterung der Gesellschaft. Experten sehen deswegen das Vertrauen in die Sozialsysteme gefährdet - und fordern mehr Bildung.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Alternde Gesellschaft: Experten fordern bessere Bildung, um den Generationenvertrag zu retten .

Alternde Gesellschaft: Experten fordern bessere Bildung, um den Generationenvertrag zu retten .

© Oliver Berg / dpa

BERLIN. Der Generationenvertrag in Deutschland hat Schlagseite: Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung fordert in der am Montag vorgestellten Studie "Die Zukunft des Generationenvertrags" Familien zu entlasten und mehr Investitionen "von der Kinderkrippe bis zur Ganztagsschule.

Bildung sei die entscheidende Voraussetzung, um langfristig das Sozialsystem finanzieren zu können. Zudem sollten die Altersgrenzen beim Renteneintritt analog zur wachsenden Lebenserwartung schrittweise erhöht werden.

Der Generationenvertrag als Metapher für die wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Kindern, Erwerbstätigen und Rentnern gerät durch die demografische Alterung immer stärker unter Druck.

Seit Einführung der dynamischen Rente im Jahr 1957 ist die Altenversorgung aus dem familiären Generationenvertrag auf eine Kollektivebene übertragen worden, die Kosten von Kindererziehung und -betreuung sind aber bis heute Privatsache. Kinder sind für den Fortbestand des Generationenvertrags aber unverzichtbar: Das gilt für die Rentenversicherung wie für die anderen Sozialversicherungszweige auch.

"Der ‚Ertrag‘ von Kindern ist sozialisiert, während die Kosten weiterhin privatisiert bleiben", kritiseren die Autoren: Damit wird durch die Sozialversicherungen nicht nur zwischen Generationen umverteilt, sondern auch zwischen den Mitgliedern einer Generation: Von - insbesondere kinderreichen - Familien zu Kinderlosen.

Bildung als zentrale Stellschraube

Die heutige Elterngeneration kann - bedingt durch die Kindererziehung - weniger erwerbstätig sein und muss doch in Zukunft deutliche Leistungsabschläge in der Rentenversicherung im Vergleich zur heutigen Rentnergeneration hinnehmen.

Das ist Sprengstoff für den Generationenvertrag: Denn dieser gründe auch auf dem Vertrauen der heutigen Nettoeinzahler. "Ist das Vertrauen in das Rentensystem erst einmal erschüttert, leidet die Bereitschaft zur Solidarität und dies gefährdet die Sozialsysteme selbst", heißt es.

Als zentrale Stellgröße, um die Schieflage des Generationenvertrags wenigstens zu lindern, sehen die Autoren Bildung an. Zum einen mache ein hohes Bildungsniveau längere Lebensarbeitszeiten überhaupt erst möglich. Zum anderen entlastet eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung Familien und erhöht zudem auch die Leistungsfähigkeit der nachwachsenden Generation.

Dabei könne sich eine verbesserte Kinderbetreuung durch eine höhere Erwerbsbeteiligung - vor allem der Mütter - überwiegend selbst finanzieren, betonen die Studienautoren.

Die Versorgungsansprüche der künftigen Rentner seien in umlagefinanzierten Systemen bekanntlich nicht nur einen Kapitalstock gedeckt: "Sie beruhen allein auf der Leistungsfähigkeit der Erwerbsbevölkerung von morgen."

Einen anderen Weg der Entlastung von Familien wird gegenwärtig durch zwei Musterklagen erprobt, die beim Bundessozialgericht anhängig sind (B 12 KR 5/12 R; B 12 KR 6/12 R).

BSG soll Beitragsgerechtigkeit prüfen

Im Januar 2012 hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg zwei Musterklagen, in denen Beitragsgerechtigkeit in der gesetzlichen Pflege-, Renten- und Krankenversicherung erstritten werden soll, abgewiesen.

Doch ließ das Gericht wegen der "grundsätzlichen Bedeutung" Revision beim Bundessozialgericht zu. Geklärt sehen wollen die Kläger die Frage, ob es gegen das Grundgesetz verstößt, dass in Rente und Gesetzlicher Krankenversicherung Mitglieder mit Kindern genauso hohe Beiträge zahlen müssen wie Kinderlose.

Die Kläger berufen sich dabei unter anderem auf das Pflegeversicherungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 103, 242) vom April 2001. Darin hatten die Karlsruher Richter es als mit de Grundgesetz unvereinbar angesehen, dass Mitglieder mit und Mitglieder ohne Kinder den gleich hohen Beitrag zahlen.

Der Gesetzgeber hat auf das Urteil mit einem Beitragszuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten reagiert. Der Familienbund der Katholiken, der die Klagen unterstützt, verweist darauf, dass Familien durch diese Beitragsdifferenzierung in der gesetzlichen Pflegeversicherung lediglich um sieben Promille ihres gesamten Sozialversicherungsbeitrags "entlastet" würden.

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Kommentare
Peter Voigt 27.05.201418:31 Uhr

Kein unabhängiges Institut

Beim Berlin-Institut handelt es sich nicht um eine wissenschaftliche sondern um eine Publicrelations-Einrichtung. Das Institut war an der demografischen Begründung des Abbaus der gesetzlichen Rente beteiligt und ist mehrfach durch falsche Zahlen bei Prognosen aufgefallen. Nachdem die gesetzliche Alterssicherung absichtlich zugunsten der privaten Vorsorge stark geschwächt wurde und weiter zurückgefahren wird, beklagt man nun, dass der Generationsvertrages nicht mehr funktionieren würde. Wenn man die Unsummen an staatlichen Fördergeldern für die private Altersvorsorge in die gesetzliche Rentenversicherung gesteckt hätte, hätten wir diese Probleme nicht, zumindest nicht in diesem Ausmaß.
Bei der Diskussion um die Rente mit 63 sollte man bedenken, dass dies nur recht wenige Menschen betrifft. Jeder, der eine längere Berufsausbildung oder gar ein Studium absolviert hat, hat keine Chance, mit 63 abschlagsfrei in Rente zu gehen. Solche wahlkampfbedingten Sozialmaßnehmen (wie auch die Verbesserung der Mütterrente) dürften auch nicht zulasten der gesetzlichen Versicherung gehen.

Dirk Hansen 27.05.201413:39 Uhr

Ende der Sozialsysteme?

Wer den Zeitpunkt gekommen sieht, das Ende der solidarischen Sozialversicherung zu diskutieren, sollte auch über die Folgen für die Stabiblität unserer demokratischen Gesellschaft nachdenken. Wer kein Geld hat, stirbt früh? Wer keine Rente ansparen kann, endet im Elend?

Außerdem fehlen mir bei diesem Thema die Einwanderer. Sie sind da. Es werden immer mehr. Es ist Aufgabe der Politik eine Lösung zu finden, wie wir sie zur Stabilisierung unserer Sozialversicherung integrieren. Das hat nichts mit Multikulti zu tun, sondern wird immer mehr eine existenzielle Frage für dieses Land.

Dr. Andreas Kindel 27.05.201410:18 Uhr

Kindergeld ist keine Sozialleistung

Antwort an Carsten Windt:
Eltern bekommen eben nicht Kindergeld plus Steuerfreibetrag, sondern nur eins von beiden. Und der Steuerfreibetrag ist trotz aller Klagen immer noch niedriger als für einen Erwachsenen. Als würden Kinder weniger kosten als Erwachsene. Auch ansonsten kann man eben nix extra von der Steuer absetzen: Während Erwachsene jede Fortbildung bei der Steuer geltend machen können, ist die Ausbildung der Kinder im Steuerfreibetrag schon inklusive!

Jeder Kinderlose, der heute über hohe Beiträge für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung klagt, sollte bedenken, dass er all das -über das Umlagesystem- vor allem für seine Eltern zahlt.

Für die Altersversorgung Kinderloser kommen in der gesetzlichen Rentenversicherung die Kinder anderer Leute auf!

Carsten Windt 27.05.201409:08 Uhr

Eine unzulässige Vereinfachung

Sicher ist es eigenartig, dass Kindererziehung nicht gefördert wird. Ist es doch? Oder?
Nein ist es nicht auch wenn man es uns immer wieder erzählt. Zum einen gibt es manigfaltigen Ausgleich. Beitragsfreie Familienversicherung in der GKV, Kindergeld, Steuerfreibeiträge und oben drein weitere Absetzmöglichkeiten bei Härtefällen (nach Abzug des zumutbaren Eigenanteils). Familien insbesondere Familien wo nur ein Erwerbseinkommen erzielt wird profitieren in der GKV über Gebühr. Überhaupt Verlieren sind die, die ein eigenes Einkommen erwirtschaften.

Aber warum ist denn die Rente oder die GKV in der Krise?
Zum einen wenn mal Geld in der Kasse ist, wird es für Wohltaten verschwendet (Mütterrente und Rente mit 63 sind da gute Beispiele), zum anderen wird von den Verantwortlichen ignoriert, dass die Gesellschaft seit Otto von Bismarck sich deutlich verändert hat.
Als die Rentenversicherung eingeführt wurde lag die durchschnittliche Lebenserwartung bei 65 Jahren (dem ursprünglichen Rentenbeginn). Heute aber, wo die Lebenserwartung deutlich jenseits der 70 ist, will man mit 63 auf Rente.
Die Gesellschaft hat allgemein Wohlstand aufgebaut und dieser basiert nicht auf vielen Kindern (was letztlich die Armut ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts begründet hatte). Wir müssen akzeptieren, dass die Sozialversicherung in Ihrer jetzigen Form am Ende ist.

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