Kommentar zum GBA-Qualitätsreport
Muss ein Arzt das lesen?
Knapp 300 eng bedruckte Seiten, jede Menge umfassender Statistiken und Grafiken - der nunmehr vom Bundesausschuss beschlossene Qualitätsreport 2013 ist alles andere als eine anregende Wochenendlektüre.
Frage also: Müssen Ärzte, die ihre Patienten ins Krankenhaus einweisen, diesen Report lesen? Die Antwort ist eindeutig: eine Pflichtlektüre ist der Report gewiss nicht.
Denn er bietet weder niedergelassenen Ärzten noch ihren Patienten eine konkrete Entscheidungshilfe dafür, in welchen Leistungsbereichen ein konkretes Krankenhaus Qualitätsprobleme hat oder eben auch überdurchschnittlich gut ist. Sofern Krankenhäuser nicht freiwillig solche Qualitätsberichte standortbezogen vorlegen, ist der einweisende Arzt auf seine persönliche Erfahrung oder den sogenannten guten Ruf einer Klinik angewiesen. Das ist niedrigstes Evidenzniveau.
Dennoch hat der Report seinen Wert. Mit der Entwicklung von Qualitätsindikatoren und somit als Instrument der Qualitätssicherung in den Krankenhäusern selbst. Denn Bestandteil des Verfahrens ist ein strukturierter Dialog mit jenen Häusern, die Qualitätsmängel zeigen. Am Ende sollte dies allerdings auch der Öffentlichkeit transparent werden. Und das wird Aufgabe des neuen Qualitäts-Instituts sein.