Kommentar zum GBA-Qualitätsreport

Muss ein Arzt das lesen?

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Knapp 300 eng bedruckte Seiten, jede Menge umfassender Statistiken und Grafiken - der nunmehr vom Bundesausschuss beschlossene Qualitätsreport 2013 ist alles andere als eine anregende Wochenendlektüre.

Frage also: Müssen Ärzte, die ihre Patienten ins Krankenhaus einweisen, diesen Report lesen? Die Antwort ist eindeutig: eine Pflichtlektüre ist der Report gewiss nicht.

Denn er bietet weder niedergelassenen Ärzten noch ihren Patienten eine konkrete Entscheidungshilfe dafür, in welchen Leistungsbereichen ein konkretes Krankenhaus Qualitätsprobleme hat oder eben auch überdurchschnittlich gut ist. Sofern Krankenhäuser nicht freiwillig solche Qualitätsberichte standortbezogen vorlegen, ist der einweisende Arzt auf seine persönliche Erfahrung oder den sogenannten guten Ruf einer Klinik angewiesen. Das ist niedrigstes Evidenzniveau.

Dennoch hat der Report seinen Wert. Mit der Entwicklung von Qualitätsindikatoren und somit als Instrument der Qualitätssicherung in den Krankenhäusern selbst. Denn Bestandteil des Verfahrens ist ein strukturierter Dialog mit jenen Häusern, die Qualitätsmängel zeigen. Am Ende sollte dies allerdings auch der Öffentlichkeit transparent werden. Und das wird Aufgabe des neuen Qualitäts-Instituts sein.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Verbesserungsvorschläge auf dem Medica Econ Forum

Innovationsfonds: Der Weg in die Regelversorgung ist zu lang

Bericht an den Gesundheitsausschuss

BMG finanziert die Zentralbibliothek Medizin nicht länger mit

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurologische Entwicklungsstörungen

Epilepsie in der Schwangerschaft: Start mit Lamotrigin empfohlen

Lesetipps
Ein Aquarell des Bundestags

© undrey / stock.adobe.com

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zum Ampel-Aus: Eigenlob und davon in rauen Mengen

Im Schnitt kamen Vertragsarztpraxen im dritten Quartal 2023 auf 60.168 Euro Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit.

© PhotographyByMK / stock.adobe.com

Honorarbericht der KBV

Praxen erzielten im dritten Quartal 2023 mehr Umsatz