Kommentar
Nebenwirkungen beachten!
Die strukturierte Versorgung chronisch kranker Patienten ist in Deutschland keine Selbstverständlichkeit. Viel zu häufig geistern Betroffene mit ihrer Chipkarte durchs Gesundheitssystem. Daher ist die enge Bindung von Hämophilie-Patienten an eines der bundesweit rund 20 Behandlungszentren ein hohes Gut.
Patientenverbände sehen diese in Gefahr, denn die Bundesregierung will die direkte Abgabe von Hämophilie-Präparaten an die Zentren durch den Vertrieb über Apotheken ersetzen. Nicht nur Patienten warnen vor Kollateralschäden, wenn als Folge die unmittelbare Betreuung durch spezialisierte Ärzte gefährdet und die Dokumentation – etwa durch Meldungen an das Hämophilieregister – erschwert wird. Gesundheitspolitiker sind, das hat die erste Beratung im Bundestag gezeigt, sensibilisiert für diese Risiken.
Das Regelwerk, zu dem im Gesundheitsausschuss Experten gehört wurden, heißt „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“. Wird dieser Titel ernst genommen, sollte die Koalition nach einer Alternative mit geringeren Nebenwirkungen suchen. Nun muss sich das nach dem ehemaligen Verteidigungsminister Peter Struck benannte „Struck‘sche Gesetz“ bewähren: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es eingebracht wurde.
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