Organspende
Neue Zustimmungsregelung könnte teuer werden
Wie soll die Organspende künftig geregelt werden? Darüber diskutiert der Bundestag in Kürze. Zwei Modelle konkurrieren – eines davon könnte viele Millionen Euro kosten, so DSGO-Chef Rahmel.
Veröffentlicht:FRANKFURT/MAIN. „Es ist uns gelungen, Israel und Lettland zu überholen.“ Die Bemerkung von Dr. Axel Rahmel, dem medizinischen Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), ist weniger eine Erfolgsmeldung.
Bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Pathologie (DGP) am Freitag in Frankfurt am Main diente sie dem DSO-Chef vielmehr als nüchterner Befund, dass Deutschland trotz eines leichten Plus’ nach wie vor zu den Schlusslichtern bei der Organspende zählt.
955 Spender gab es hierzulande im vergangenen Jahr, 11,5 Spender pro eine Million Einwohner. Spitzenreiter wie Spanien kommen auf Raten um die 40.
Zwei konkurrierende Entwürfe
Die Abgeordneten im Bundestag wollen deswegen die geltenden Regeln zur Organspende ändern. Zwei konkurrierende Entwürfe stehen für den 26. Juni in erster Lesung auf der Tagesordnung.
Während unter anderen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Einführung einer Widerspruchsregelung favorisiert, will eine Gruppe um die Grünen-Chefin Annalena Baerbock und Linken-Vorsitzende Katja Kipping die geltende Zustimmungsregelung beibehalten.
Die Entscheidungen der Bürger sollen künftig jedoch in einem Register beim DIMDI, dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information, gespeichert werden. Hausärzte sollen ihre Patienten demnach alle zwei Jahre an die Entscheidung erinnern und sie „bei Bedarf“ darüber beraten.
Erreichen Hausärzte überhaupt alle Bürger?
Für DSO-Chef Rahmel, der seine Organisation freilich als „Auftragnehmer“ sieht, die sich „ans Gesetz zu halten“ hat, ist jedoch fraglich, ob der Baerbock-Vorschlag zu mehr Spenden führen wird. Im Gegenteil könnte er sogar zu deutlichen Mehrkosten führen, die an andere Stelle sinnvoller eingesetzt werden können.
Für die „ergebnisoffene (...) regelmäßige zeitgebundene Beratung“ alle zwei Jahre sollen Hausärzte zusätzlich vergütet werden – nach einem Beschluss des Bewertungsausschusses.
Als Analogie hilft ein Blick in den EBM: Dort ist das „problemorientierte Gespräch“ in GOP 03230 für zehn Minuten mit rund zehn Euro bewertet.
Würde die Spenderberatung ähnlich bewertet, kostete dies die GKV hypothetisch für alle Versicherten alle zwei Jahre gut 730 Millionen Euro.
Laut Rahmel währen zehn Euro zudem eher gering kalkuliert. Auch sei fraglich, ob Hausärzte überhaupt alle Bürger erreichen könnten: Käme es nur bei jedem Zehnten zu einer Beratung, hätte das „nullkommanull Effekt“.
Schon heute ist die Mehrheit der Bundesbürger zwar für die Organspende, jedoch haben nur 39 Prozent ihre Entscheidung dokumentiert.
Der Spendermangel liege „am Nichtentscheiden“, beklagte bei der DGP-Tagung Sabine Weiss, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium.
"Erkennungs- und Meldedefizit"
Eine zweite Ursache für die geringen Spenderzahlen machen Beobachter in einem „Erkennungs- und Meldedefizit“ der Entnahmekliniken aus, wie jüngst Forscher nachgewiesen haben (Dtsch Arztebl 2018; 115: 463).
Laut Rahmel gibt es sogar universitäre Krankenhäuser, „bei denen man das Gefühl hat, die haben sich von der Organspende verabschiedet“.
Darauf hat der Bundestag mit dem im April in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ (GZSO) reagiert. Entnahmekliniken müssen sich verpflichten, Transplantationsbeauftragte freizustellen. Bislang war dies freiwillig.
Auch Fortbildungen haben diese Ärzte oft aus eigener Tasche bezahlt. Die gesetzlichen Kassen stellen nun rund 24 Millionen Euro jährlich bereit. Laut Rahmel hat das GZSO „übertroffen, was wir uns gewünscht haben“. Die zusätzlichen Millionen für die Beauftragten seien „gut angelegtes Geld“.
Auch die geschätzten zusätzlichen Ausgaben, die die Initiative der Parlamentarier um Baerbock und Kipping bedeuten könnte, würden für den DSO-Chef „sinnvoller“ eingesetzt werden können.
Etwa für eine noch bessere Finanzierung der „Rahmenbedingungen“ nicht nur in den Kliniken. Denn: „Wenn wir die nicht haben, nützt auch eine Widerspruchsregelung nichts.“
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