Organspende

Spahn befeuert Debatte über die Widerspruchslösung

Gesundheitsminister Jens Spahn fordert den Bundestag zu einer Debatte über das System der Organspende in Deutschland auf. Das kommt nicht bei jedem gut an.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Wird der Organspendeausweis künftig überflüssig? Noch im Frühsommer warb Jens Spahn (Mitte) gemeinsam mit Patientin Karin Kukshaus und dem Leiter des UKSH-Transplantationszentrums Professor Felix Braun für den Ausweis.

Wird der Organspendeausweis künftig überflüssig? Noch im Frühsommer warb Jens Spahn (Mitte) gemeinsam mit Patientin Karin Kukshaus und dem Leiter des UKSH-Transplantationszentrums Professor Felix Braun für den Ausweis.

© Dirk Schnack

BERLIN. Das Vorgehen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beim Thema Organspende am Wochenende und zu Wochenbeginn irritierte Mitglieder der eigenen Fraktion und auch die der politischen Gegner.

Kaum hatte Spahn am Freitag einen Gesetzentwurf zur Professionalisierung der Abläufe und besseren Vergütung von Organspenden in den 1246 Entnahmekrankenhäusern vorgelegt, da schob er schon einen Vorschlag für einen kompletten Systemwechsel hinterher.

"Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte über die Widerspruchslösung", sagte Spahn der "Bild"-Zeitung (Montagausgabe).

Bei der Widerspruchslösung gilt jeder automatisch als Organspender, der nicht ausdrücklich widersprochen hat. Bei der doppelten Widerspruchslösung, die Spahn und andere Politiker ins Gespräch bringen, sollen zudem noch die Angehörigen zum mutmaßlichen Willen des potenziellen Spenders befragt werden.

Zustimmung und Kritik

Die Reaktionen auf Spahns Vorstoß sind nicht nur von herzlicher Zustimmung geprägt. "Wir müssen aufpassen, dass wir uns den Gesetzentwurf nicht zerschießen", warnte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unions-Fraktion Karin Maag (CDU) daraufhin davor, dass nun beide Vorschläge in der politischen Diskussion verknüpft bleiben könnten.

"Ich hätte mir gewünscht, dass man die organisatorischen Veränderungen erst einmal wirken lässt", sagte Maag am Montag der "Ärzte Zeitung".

Es wäre "jammerschade", wenn der "gute und richtige" Entwurf des Gesetzes für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO) nun davon überlagert würde.

Erste Anstöße, die Widerspruchslösung auf die Tagesordnung zu setzen, waren vom CSU-Gesundheitspolitiker Dr. Georg Nüßlein und der CDU-Abgeordneten Professor Claudia Schmidtke gekommen.

Unterstützung von SPD

Unterstützung erhielt Spahn von der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar.

Sie sei persönlich eine Befürworterin der Widerspruchslösung, sagte Dittmar der "Ärzte Zeitung". Doch ethische, religiöse und rechtliche Fragen wie die Widerspruchslösung müssten mit großer Sensibilität diskutiert werden.

Allein die Änderung der Rechtslage werde nicht zu einer wesentlichen Erhöhung der Spenderzahlen führen, sagte Dittmar. Entscheidend seien die Rahmenbedingungen in den Kliniken.

Jens Spahn sieht die Debatte im Bundestag richtig verortet. Bisher keine parlamentarische Mehrheit für einen Gruppenantrag sieht aber der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der Linken, Harald Weinberg.

"Ich finde aber, jede und jeder sollte einmal im Leben mit dieser Frage konfrontiert werden und stehe der Widerspruchslösung daher offen gegenüber", sagte er der "Ärzte Zeitung".

FDP: "Widerspruchslösung missachtet Selbstbestimmungsrecht"

Spahns Pläne, die Organisation der Organspende in den Kliniken zu verbessern, wurden von der Opposition gelobt, der Einstieg in die Debatte um eine Widerspruchslösung getadelt.

"Die Widerspruchslösung missachtet das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger und verkehrt die freie Entscheidung, Organe zu spenden, damit ins Gegenteil", mahnte die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Christine Aschenberg-Dugnus.

Kirsten Kappert-Gonther von den Grünen unterstellte Spahn Aktionismus. "Jens Spahn weiß beim Thema Organspende offensichtlich selbst nicht mehr, was er will", teilte die Grünen-Politikerin mit.

Harsche Kritik kam auch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. "Die Widerspruchslösung wird die Vertrauenskrise weiter verstärken", hieß es am Montag in einer Stellungnahme.

Spahn wolle an den elementaren Fehlern des Organspendesystems in Deutschland nichts ändern. "Stattdessen setzt er die Axt an den Grundrechten an", wetterte Stiftungsvorstand Eugen Brysch.

Er bezog sich damit auf vorangegangene Debatten über die Ausrichtung der Organspende in Deutschland. Im Juni 2011 hatten Sachverständige im Gesundheitsausschuss des Bundestages bei einer Anhörung erklärt, eine Widerspruchslösung sei nicht mit dem Selbstbestimmungsrecht zu vereinbaren und daher verfassungswidrig.

Zustimmung von der Ärzteschaft

Aus der verfassten Ärzteschaft kommt Zustimmung zu einem Systemwechsel von der Entscheidungslösung zur Widerspruchslösung.

Bundesärztekammerpräsident Professor Frank Ulrich Montgomery hatte sich bereits Mitte Juli für eine Widerspruchslösung ausgesprochen. Zuvor hatte sich der Deutsche Ärztetag mehrheitlich dazu bekannt.

Am Montag zog die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz nach: "Dieser Systemwechsel ist ein richtiger und notwendiger Schritt", erklärte Landesärztekammer-Präsident Dr. Günther Matheis. Alle bisherigen Bemühungen hätten nicht zu mehr Organspendern geführt.

Spenderzahlen gesunken

Seit dem "Organspendeskandal" von 2012 gehen die Spenderzahlen in Deutschland kontinuierlich zurück. Waren es 2011 noch mehr als 1200 gewesen, sank die Zahl 2017 auf unter 797 (siehe nachfolgende Grafik).

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In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Wer seine Organe spenden will, soll dies auf dem Organspendeausweis dokumentieren.

Die Kassen sind seit 2012 gesetzlich verpflichtet, die Versicherten alle zwei Jahre über diese Möglichkeit zu informieren. Jeder Durchgang koste in etwa 60 Millionen Euro, sagte eine GKV-Sprecherin am Montag der "Ärzte Zeitung".

Doch auch diese gesetzliche Maßnahme hat nichts an der Situation geändert, dass in Deutschland weit mehr Organe benötigt als gespendet werden. Auf den Wartelisten für ein Herz, eine Lunge, Niere, Leber oder Bauchspeicheldrüse standen Ende 2017 nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) insgesamt 17.011 Menschen (siehe nachfolgende Grafik).

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Bessere Vergütung von Organspende angedacht

Um den Abwärtstrend bei den Spenderzahlen zu stoppen, will der Bundesgesundheitsminister rund 35 Millionen Euro pro Jahr mehr in die Strukturen der Organentnahme in Kliniken investieren. Spahn hatte den Entwurf zur Professionalisierung der Abläufe und besseren Vergütung von Organspende am Donnerstag zur Ressortabstimmung seinen Kabinettskollegen geschickt.

Er sieht vor, die Transplantationsbeauftragten verbindlich freizustellen. 24 Millionen Euro mehr im Jahr aus Mitteln der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung will Spahn dafür locker machen. Bisher waren es lediglich 18 Millionen Euro.

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Krankenhäuser für die Entnahme von Organen 15 statt bisher fünf Millionen Euro im Jahr erhalten sollen. Ein von Bundesärztekammer, Kostenträgern und Krankenhäusern zu organisierender neurologischer Konsiliardienst soll zudem sicherstellen, dass künftig potenzielle Spender in den Krankenhäusern rund um die Uhr identifiziert werden können.

Widerspruchslösung in einigen europäischen Staaten

Die Widerspruchslösung gilt bereits in Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern.

Diese Länder können auch ganz andere Zahlen aufweisen als Deutschland. In Spanien beispielsweise wurden 2016 auf eine Million Einwohner rund 43,4 Organspender realisiert.

Spanien ist zum wiederholten Mal das Land mit den meisten Organspenden. In Portugal waren es 32,6 und in Frankreich 28,7.

Zum Vergleich: In Deutschland lag diese Rate 2016 bei 10,4. Im vergangenen Jahr sank sie weiter auf 9,7 Spender.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Kompromiss in Sicht?

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 04.09.201812:34 Uhr

Paternalistische Widerspruchslösung in Deutschland verfassungswidrig!

Die europaweit verbreitete Widerspruchslösung offenbart ein irregeleitetes, paternalistisch geprägtes Verständnis von Transplantations-Medizin.

Der Staat, das System der medizinischen Versorgung und die Institutionen, welche mit Organisation, Hirntod-Feststellung, Ex- und Implantation von möglichst lebensfrischen Spenderorganen betraut sind, wollen die Deutungshoheit gegenüber den Patientinnen und Patienten zurückgewinnen und die bio-psycho-sozialen bzw. medizin-ökonomischen Rahmenbedingungen der Transplantations-Medizin bestimmen.

Eine Organspende in "informationeller Selbstbestimmung" ist dagegen tatsächlich ein Akt der Hilfsbereitschaft, Solidarität und Nächstenliebe. Aber die u. U. lebensrettende Transplantation von Herz, Leber, Niere, Lunge, Gesicht, Hornhaut etc. hilft, heilt und schützt nicht vor dem späteren biologischen Tod des Empfängers. Sie gewährt nur Aufschub, ebenso wie wir das Leben potenzieller Organspender schützen müssen, selbst wenn diese selbstbestimmt sterben wollen.

Die Widerspruchslösung würde unterschiedslos jeden erfassen, der vergessen hatte, zu widersprechen oder es schlicht und ergreifend nicht kann: Säuglinge, Kleinkinder, Kinder, bio-psycho-sozial Benachteiligte oder Menschen mit geringem Bildungshorizont. Das widerspricht dem verfassungsmäßigen Auftrag von Benachteiligungsverbot und Chancengleichheit bzw. informationeller Selbstbestimmung.

Die individuell-aktive Entscheidungslösung ist dagegen ehrlicher und selbstbestimmter, allen Unkenrufen zu Trotz.

Eine Widerspruchslösung wird spätestens vorm Bundesverfassungsgericht (BVG) an ihrer potentiellen Verfassungswidrigkeit scheitern. Vgl.
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/default.aspx?sid=660255

Eine Entscheidungslösung funktioniert nur, wenn Medizin, Medien und Meinungsbildner in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft auf die Bürgerinnen und Bürger zugehen, sich mit Sachargumenten erklären und Informations- und Selbstbestimmungslösungen vorleben.

Das individuelle, moralisch-ethische Dilemma der Entnahme möglichst vitaler Organe bei maximal fortgeschrittenem Sterben kann nicht in jedem Einzelfall für alle Beteiligten und Angehörigen befriedigend aufgelöst werden: Ein offener Diskurs über die Gratwanderung bei den p e r i - mortalen Abläufen von Organentnahmen bei festgestelltem Hirntod und rein intensiv-medizinisch-künstlicher Lebenserhaltung von Spenderorganen ist notwendig, um Spekulationen, "Fake-News", haltlose Behauptungen oder Gerüchtebildungen zu vermeiden.

Doch auch bei optimaler Konfliktlösung wird die Zahl der (potentiellen) Organempfänger immer größer sein als die der geeigneten Organspenderinnen und -spender.

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn selbst hat sich klar für die Widerspruchslösung ausgesprochen. „Nur so kann die Organspende zum Normalfall werden“, sagte Jens Spahn der „Bild“-Zeitung (Montag). SPD-Fraktions-Vize Professor Professor Karl Lauterbach sieht das ähnlich: Ohne die Widerspruchslösung werde die Zahl der Organspender nicht weiter steigen. "Sie ist notwendig, um viel Leid abzuwenden", sagte er im Interview mit der "Passauer Neuen Presse".
Sie belegen damit, dass sie als selbsternannte "Gesundheits"-Politiker noch nie verantwortlich an einem Krankenbett gestanden haben. Außerdem fehlen ihnen elementare juristische und verfassungsrechtliche Grundkenntnisse.

Wenn man "Mehr Organspende-Bereitschaft wagen" will, geht das nur mit Stetigkeit, Beharrlichkeit, Überzeugungskraft, Selbst-Reflexion, Nachhaltigkeit, Perspektive, Mut, Offenheit, medizinisch-kultureller Reflexion und juristischem Sachverstand.

Allein die Diskussion um eine reine "Widerspruchslösung", nach der Jede(r) quasi von Geburt an potentieller Organspender sei und bleiben solle, wenn er nicht energisch widersprechen kann, soll oder darf, reflektiert einen der verfassten Demokratie unwürdigen Fundamentalismus.

Mf + kG, Dr.

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