Organspendereform

Neuer Anlauf im Bundestag zur Einführung einer Widerspruchsregelung

Eine neue Debatte zur Organspende zeichnet sich ab. Abgeordnete mehrerer Parteien wollen einen neuen Anlauf für eine Widerspruchsregelung nehmen, was 2020 noch im Bundestag gescheitert war.

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Berlin. Abgeordnete mehrerer Bundestagsfraktionen planen einen neuen Anlauf zu einer grundlegenden Reform der Organspende in Deutschland. Bekanntlich unterstützt auch Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) die Pläne zur Einführung einer Widerspruchslösung. Sie würde das Leben tausender Menschen besser machen, so der Minister in einem Bericht des ARD-Hauptstadtstudios vom Samstag.

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Bislang gilt in Deutschland bekanntlich eine Zustimmungsregelung. Auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) will kommende Woche eine Bundesratsinitiative für eine Widerspruchslösung vorstellen. 2020 hatte der Bundestag eine solche Lösung abgelehnt. Damals wurde ein Antrag für eine sogenannte Entscheidungslösung angenommen, die die Einführung eines Organspenderregisters, mehr Aufklärung in Hausarztpraxen und in Bürgerämtern vorsieht.

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Deutschland im unteren Tabellendrittel

Befürworter erhoffen sich durch eine Widerspruchsregelung mehr postmortale Organspenden in Deutschland. Sie verweisen darauf, dass die prinzipielle Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung hoch sei. Zudem besitzt fast jeder zweite Bundesbürger einen Organspenderausweis.

Gleichzeitig würden viele mögliche Organentnahmen daran scheitern, dass die Bürger ihren Willen zur Spende nicht dokumentierten und Angehörige im Zweifel einer Organentnahme widersprächen. Die Bundesrepublik liegt im internationalen Vergleich bei der Zahl der Spenden im unteren Tabellendrittel.

Kritiker der Widerspruchslösung verweisen darauf, dass jede medizinische Behandlung in Deutschland der ausdrücklichen Zustimmung des Patienten bedürfe. Dieser Grundsatz dürfe im Fall der Organspende nicht aufgehoben werden.

„Liebesbeweis an die Menschheit“

NRW-Gesundheitsminister Laumann verweist darauf, dass europäische Staaten mit einer Widerspruchslösung eine höhere Zahl an Organspenden hätten als Deutschland. Er sei davon überzeugt, dass jeder Mensch, der sich selbst über eine Organspende freuen würde, „auch bereit sein müsste, Organspender zu sein“. Die Bereitschaft, Organe nach dem Tod zur Verfügung zu stellen, sei ein „Liebesbeweis an die Menschheit“.

Einem Erwachsenen könne man zumuten, sich damit auseinanderzusetzen und seinen Willen zu dokumentieren, wenn er Organe nicht spenden wolle, so der NRW-Minister. Wenn jemand keine Organspende wünsche, sei das „selbstverständlich moralisch und in jeder Hinsicht akzeptabel und in Ordnung“.

Online-Register seit März

Seit Mitte März können die Menschen in Deutschland ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende in einem Onlineregister eintragen. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos, er kann jederzeit geändert werden. Letztlich ist das Register auch ein Versuch, die Zahl der Organspender zu erhöhen.

Im vergangenen Jahr haben 965 Menschen in Deutschland nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. 8.400 Menschen warten auf ein neues Organ. Bisheriger Tiefpunkt der Organspendebereitschaft war 2017: Damals gab es 797 Spender. (KNA/nös)

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