Entlastungstarifvertrag
Neuer Arbeitgeberverband in NRW
In Nordrhein-Westfalen hat sich der Arbeitgeberverband der Universitätsklinika gegründet. Damit ist der Weg frei für eine Umsetzung des Entlastungstarifvertrags zum 1. Januar 2023.
Veröffentlicht:Köln. Der von den Beschäftigten der Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen erkämpfte Entlastungstarifvertrag hat eine wichtige Hürde genommen, bevor er zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Der neue Arbeitgeberverband der Universitätsklinika in NRW (AdUK NRW) hat sich jetzt formal gegründet und nimmt die Arbeit auf.
Der Verband ist künftig für die tariflichen Belange der mehr als 36.000 Beschäftigten in den sechs Unikliniken des Landes zuständig. Der Düsseldorfer Landtag hatte im Juni 2022 die Zwangsmitgliedschaft der Häuser im Arbeitgeberverband des Landes NRW und damit in der Tarifgemeinschaft der Länder aufgehoben und damit die Grundlage für den Abschluss des Entlastungstarifvertrags geschaffen. Die Tarifgemeinschaft der Länder hatte einen Entlastungstarifvertrag abgelehnt.
Jetzt sind Verträge mit den Gewerkschaften möglich
Die Eckpunkte für den Vertrag waren im Juli nach einem elf Wochen dauernden Streik der Beschäftigten ausgehandelt worden. „Ziel des Tarifvertrags Entlastung ist es, durch eine massive Aufstockung des Personals, Pflegekräfte und andere Berufsgruppen deutlich zu entlasten, und durch bis zu 18 zusätzliche freie Tage besondere Belastungssituationen auszugleichen“, heißt es in einer Mitteilung des AdUK NRW.
Nach der Gründung des Verbands können die Tarifverträge jetzt zum 1. Januar 2023 mit den Gewerkschaften Verdi und VDLA/DBB abgeschlossen werden.
Vorstandsvorsitzender des AdUK NRW ist Clemens Platzköster, Kaufmännischer Direktor des Universitätsklinikums Bonn, Zweiter Vorstandsvorsitzender Professor Thomas Ittel, Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Aachen. Geschäftsführer ist ab 1. Januar 2023 Peter Asché, der langjährige Kaufmännische Direktor der Uniklinik Aachen. (iss)