Weitere Idee zur Neuregelung

Neuer Zündstoff in der Organspende-Debatte

Im kommenden Jahr soll es neue Regelungen bei der Organspende geben. Diskutiert wird über eine „doppelte Widerspruchslösung“. Nun sorgt ein parteiübergreifender Vorschlag für neuen Zwiespalt.

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Um die Zahl der Organspender zu erhöhen, sind Neuregelungen geplant. Ein neuer Vorschlag sieht vor, die Zustimmung zur Organspende mit der Vergabe eines Ausweises oder Reisepasses

Um die Zahl der Organspender zu erhöhen, sind Neuregelungen geplant. Ein neuer Vorschlag sieht vor, die Zustimmung zur Organspende mit der Vergabe eines Ausweises oder Reisepasses

© Andrea Warnecke / dpa

BERLIN. In der Debatte über eine Reform der Regelungen für die Zustimmung zur Organspende zeichnet sich kein Kompromiss ab.

SPD-Gesundheitsexperte Professor Karl Lauterbach lehnte den Vorschlag einer parteiübergreifenden Parlamentariergruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock ab, der die Zustimmung zur Organspende mit der Vergabe eines Ausweises oder Reisepasses verknüpfen will.

Lauterbach sagte der dpa, der von ihm gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorbereitete fraktionsübergreifende Antrag für eine „doppelte Widerspruchslösung“ werde in den ersten Januarwochen vorgelegt.

Daten ans zentrale Organspenderegister übermitteln

Die der dpa und der „Welt“ vorliegenden Eckpunkte der Gruppe um Baerbock sehen vor, dass die Bereitschaft zur Organspende abgefragt wird, wenn jemand einen Ausweis oder Reisepass abholt.

In Grundzügen entspricht das einem Vorschlag von Parlamentariern um Baerbock und Linke-Chefin Katja Kipping, der bei einer Bundestagsdebatte Ende November viele Unterstützer hatte. Vertreten sind demnach Politiker aller Bundestagsfraktionen außer der AfD.

Die Abgeordneten warten nun darauf, dass das Gesundheitsministerium einen Entwurf als Formulierungshilfe für einen eigenen Antrag zurückschickt. Spahn hatte eine solche Hilfe angeboten.

Nach den Vorstellungen der Abgeordnetengruppe um Baerbock soll jeder, der einen Ausweis beantragt, „ausführliche und unabhängige Informationen“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erhalten.

Beim Abholen des Ausweises sollen die Bürger festlegen, ob sie alle oder bestimmte Organe spenden oder sich nicht entscheiden wollen – oder wer im Falle eines Unglücks entscheiden soll.

Wenn die Person Organspender sein möchte oder Angehörige entscheiden sollen, werden die Daten an das zentrale Organspenderegister übermittelt. Alle bekommen demnach Zugangsdaten mit einer persönlichen Nummer, über die sie jederzeit die Entscheidung ändern oder nachholen können.

Lauterbach sieht Probleme bei Umsetzung

SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach sagte, dieser Vorstoß werde in der Praxis dazu führen, „dass viele, die eigentlich spenden wollen, es nicht tun“.

Zum einen gebe es viele Menschen, die keine deutschen Pässe beantragen. Zudem sei man etwa im Alter von 18 Jahren, wenn man womöglich erstmals einen Pass beantrage, „noch nicht gewillt, sich mit der Frage intensiv auseinanderzusetzen“.

Auch könnten unterschiedliche Dokumente Unklarheiten hervorrufen. „Es kann dazu führen, dass auf dem einen Dokument noch dokumentiert ist, dass man Spender ist, auf dem anderen nicht.“

„In der Umsetzung werden sich viele dann also entweder nicht entscheiden. Oder sie werden die Entscheidung bereuen, aber sie wollen dann nicht ein neues Dokument extra beantragen, um die Entscheidung zu revidieren“, warnte Lauterbach.

Bei der Widerspruchslösung sei jeder Spender, es sei denn, man widerspreche. „Widersprechen kann ich zu jedem Zeitpunkt auf eine unbürokratische einfache Art und Weise. Dann werde ich in ein Register eingetragen als Nicht-Spender. Fertig.“ Dies funktioniere in allen Ländern, in denen eine solche Lösung zur Organspende eingeführt sei.

Spahn hatte vorgeschlagen, jeder solle als Spender gelten, der nicht aktiv widerspreche. Er warb für diese „doppelte Widerspruchslösung“ angesichts von rund 10.000 Menschen, die auf Organe warten (siehe nachfolgende Grafik). Die Reform ist für das kommende Jahr geplant - Lauterbach erwartet eine entsprechende Bundestagsdebatte im März.

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Stiftung Patientenschutz warnt

Die Stiftung Patientenschutz warnte davor, mit einer Neuregelung bestehende Patientenverfügungen indirekt einzuschränken. „Heute werden viele mögliche Organspender nicht gemeldet, weil sie früher festgelegt haben, bei möglicher Hirnschädigung keine künstliche Ernährung oder Beatmung zu wollen“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Mittwoch der dpa.

Ärzte hätten sich daran zu halten. „Das Patientenverfügungsgesetz stärkt das Recht auf Sterben. Ein neues Organspendegesetz darf solche verbindlichen Willenserklärungen nicht aushebeln.“

Aller Aufklärung zum Trotz gehen die Organspende-Zahlen seit 2012 herunter und sanken 2017 auf einen Tiefpunkt von 797 Spendern. Für dieses Jahr zeichnet sich immerhin wieder ein Anstieg ab – bis zum 21. November gab es schon 844 Spender (siehe nachfolgende Grafik).

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 01.01.201921:05 Uhr

Sehr geehrter Herr Mario Rosa-Bian,

Es wäre sehr freundlich von Ihnen gewesen, Ihre Interessen-Konflikte offen zu legen. Dann hätten die Leserinnen und Leser der Ärzte Zeitung Ihre Diktion besser verstehen können.

"PRESSEMITTEILUNG: (I.G.) NIERE NRW – MEHR ALS 1000 TOTE JÄHRLICH WEIL SPENDERORGANE FEHLEN" [vom 23. August 2018]
"Interessengemeinschaft (I.G.) Niere NRW e.V. für die Widerspruchslösung.
Zahl der Organspender im 1. Halbjahr 2018 um 17% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen. Weitere Steigerung überlebensnotwendig.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) koordiniert die Organspenden in Deutschland. Sie hat die Zahl der Organspender und der gespendeten Organe (jeweils nach Feststellung des unumkehrbaren Ausfalls aller Hirnfunktionen des möglichen Spenders) für das erste Halbjahr 2018 veröffentlicht. 484 Organspender spendeten insgesamt 1.577 Nieren, Lungen, Herzen, Lebern und Dünndärme.
Im Jahr 2017 war die Zahl der Organspender in Deutschland auf einen historischen Tiefstand gefallen. Pro 1 Million Bürger sind es in Deutschland knapp 10 Organspender, in Spanien sind es über 40..."
„Diese Maßnahmen sind zielführend, längst überfällig, aber nicht ausreichend.“, sagt Mario Rosa-Bian, Vorstandsmitglied der I.G. Niere NRW e.V. (eine Selbsthilfeorganisation für Nierenkranke) und selbst seit 22 Jahren nierentransplantiert. „Zusätzlich brauchen wir in Deutschland die sog. Widerspruchslösung wie in 24 anderen Ländern Europas. Sie regelt, dass jeder Bürger Organspender ist, außer: der Bürger hinterlegt einen Widerspruch in ein Register, d.h. er will kein Organspender sein“, erläutert Rosa-Bian.
Zurzeit gilt in Deutschland die sog. erweiterte Zustimmungslösung. Ein Organspender muss zu Lebzeiten explizit einer Organspende zugestimmt haben oder die Angehörigen stimmen zu. „Da sich viele Menschen nicht mit ihrem Tod auseinandersetzen wollen, treffen sie auch keine Entscheidung für eine Organspende“ ergänzt Rosa-Bian. Forderungen nach Einführung einer sog. Entscheidungslösung erteilt die I.G. Niere NRW e.V. eine Absage. „Wir glauben nicht, dass es Sinn macht, Menschen zu einer Entscheidung zu zwingen, im Zweifel entscheiden sie sich gegen eine Organspende..." (Zitat Ende).
http://www.netzwerk-organspende-nrw.de/pressemitteilung-interessengemeinschaft-i-g-niere-nrw-e-v-fuer-die-widerspruchsloesung/

Damit wird klar, dass sie meine seit Jahren vorgebrachten Argumente gegen die "(doppelte) Widerspruchslösung" gar nicht wirklich lesen oder verstehen wollen. Im Kern geht es darum, dass im staatlichen Auftrag nach von Körperschaften Öffentlichen Rechts festgelegten Hirntodkriterien nicht einfach widerspruchslos Spenderorgane entnommen werden dürfen.
1. http://news.doccheck.com/de/blog/post/10467-verliere-immer-den-ganzen-verstand/
2. https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/978418/organspende-ethikrat-gespalten-widerspruchsregelung.html
3. http://news.doccheck.com/de/blog/post/811-kein-ende-mit-der-organspende/

Nach dem Grundsätzen der informationellen Selbstbestimmung und dem Recht auf Unversehrtheit (Artikel 2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland) gibt es kein Anrecht darauf, perimortal Organe zur einseitigen Lebensverlängerung Dritter zu annektieren: Es sei denn, es liegt eine qualifizierte, freiwillige Entscheidung bzw. Zustimmung vor ("erweiterte Zustimmungslösung"), was der derzeit geltenden Rechts- und Gesetzeslage entspricht.

Die oben zitierte Pressemitteilung der I.G. Niere NRW e.V. weist als Copyright "© Verband der Ersatzkassen" mit Logos von TK, BARMER, DAK, KKH, HEK und vdek auf. Das sind übrigens genau die GKV-Kassen, welche gemeinsam mit dem G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) seit Jahrzehnten verhindern, dass Kreatinin/eGFR als Routine-Nierenfunktionsbestimmung alle 2 Jahre in den Leistungskatalog der Gesundheitsuntersuchung (GESU) als Check-up 35 inkludiert bzw. damit vorzeitiges Nierenversagen detektiert und therapiert werden.
1.https://www.aer

Mario Rosa-Bian 29.12.201800:40 Uhr

Deutsche Überheblichkeit?

Mir ist nicht klar, wie man behaupten kann, dass die angestrebte Widerspruchslösung vor dem Bundesverfassungsgericht „wegen eines klaren Verstoßes gegen die informationelle Selbstbestimmung“ scheitern würde. Es gibt nicht wenige Juristen, die das komplett anders sehen. Es ist auch falsch, zu behaupten, dass „Nicht Einsichts- und Entscheidungs-fähige Personen wie Kinder, Jugendliche, körperlich und geistig Behinderte, Benachteiligte und Patienten mit demenziellen Syndromen [müssen] Ihre Organe unreflektiert zur Verfügung stellen, ohne jemals die Chance zu haben, diesem Ansinnen bewusst widersprechen zu können.“ Für Kinder und Jugendliche entscheiden natürlich die Eltern! Körperlich Behinderte können widersprechen, wo ist das Problem? Geistig Behinderte, nicht Einsichtsfähige und nicht Entscheidungsfähige und Demente haben üblicherweise ihre Eltern oder einen gesetzlichen Vertreter. Wo ist das Problem?
Mir erschließt sich auch nicht, wie man in Deutschland immer wieder die Praxis der 24 Länder in Europa mit der Widerspruchslösung ignorieren kann. Glauben wir Deutsche wirklich, dass es in diesen Ländern „unethische“ Gesetze und Regeln gibt? Sind wir so anders? In Österreich gibt es die Widerspruchslösung seit mehr als 25 Jahren, die Tiroler Vokszeitung hat am 1.12.2018 berichtet, dass in Österreich insgesamt nur 0,47% der Bevölkerung widersprochen hat. Deutschland ist sozio-kulturell nicht so weit von Österreich entfernt. Seien wir ehrlich: Im Kern geht es ausschließlich um die Frage, ob es zumutbar ist, den Bürgern eine solche Entscheidung abzuverlangen. Obwohl: Eigentlich muss die Frage lauten: Möchtest Du für Deinen Partner, für Dein Kind, die optimale Therapie im Fall eines Organversagens?

Dr. Thomas Georg Schätzler 27.12.201822:37 Uhr

"Nur ein toter Organspender ist ein guter Organspender“?

Einige Transplantations-Mediziner selbst sind nicht ganz unschuldig an Unehrlichkeiten und mangelnden Orientierungen in der Transplantations-Medizin. Auch die hin und her lavierende Politik trägt ihr Scherflein dazu bei: Gestern noch die qualifizierte, freiwillige Entscheidungs- bzw. Zustimmungslösung, heute schon die "doppelte Widerspruchslösung"?

Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) lobpreiste in Berlin gemeinsam mit Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) den auch von der Bundeskanzlerin unterstützten Fraktions-übergreifenden Antrag für eine „doppelte Widerspruchslösung“. Wohl wissend, dass dies wegen eines klaren Verstoßes gegen die "informationelle Selbstbestimmung" spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheitern würde.

Jede(r) von Geburt an potenzielle Organspender wäre von Staats wegen annektiert, wenn er nicht ausdrücklich widerspräche. Besonders perfide: Nicht Einsichts- und Entscheidungs-fähige Personen wie Kinder, Jugendliche, körperlich und geistig Behinderte, Benachteiligte und Patienten mit demenziellen Syndromen müssen Ihre Organe unreflektiert zur Verfügung stellen, ohne jemals die Chance zu haben, diesem Ansinnen bewusst widersprechen zu können.

Ursache mangelnder Organspende-Bereitschaft ist in Deutschland nach wie vor die fehlende gesellschaftspolitische Debatte über bio-psycho-soziale Auswirkungen der Transplantationsmedizin. Bei möglichst lebensfrischen, transplantablen Spenderorganen mit zu Recht geforderten, guten Erfolgsaussichten bei den Organempfängern kann es keine "postmortale", sondern nur eine p e r i m o r t a l e Organspende geben.

Verantwortliche Fachärzte-Teams, die den Hirntod feststellen, bzw. die Organ-Ex- oder -Implanteure, deren chirurgisch-fachliche Qualifikation ich nicht in Frage stelle, bewegen sich auf einem denkbar schmalen Grat zwischen Leben und Tod; zwischen Hirntodfeststellung, Entscheidungsfindung und Transplantations-Geschehen.

Will man "mehr Organspende-Bereitschaft wagen", geht das nur mit Stetigkeit, Beharrlichkeit, Überzeugungskraft, Selbst-Reflexion, Nachhaltigkeit, Perspektive, Mut u n d Offenheit. In einer säkularen Gesellschaft sind als einseitige Lebensverlängerung eine "Wiedergeburt" (Transplantationsmediziner Prof. E. Nagel) genauso wie eine "moralisch-ethische Pflicht zur Organspende" oder ein "Ja" oder "Nein" ebenso spekulativ wie appellativ unwirksam.

Die ohne Not in die Debatte geworfene "doppelte Widerspruchslösung" reflektiert einen patriarchalen/matriarchalen Fundamentalismus bzw. Utilitarismus im Sinne von „nur ein toter Organspender ist ein guter Organspender“. Sie wird in Spanien gar nicht in dieser Form verwirklicht, wie eine Gruppe von Parlamentariern jüngst feststellen musste: https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/975345/organspende-spanien-widerspruchsloesung-erfolgreich.html

Die doppelte Widerspruchslösung offenbart in der medizinischen Grenzsituation einer primären oder sekundären Reanimation unauflösbare medizinisch-ethische Zielkonflikte. In den Diskurs gehört auch das immer wieder selbst von einigen Ärztinnen und Ärzten öffentlich vorgetragene Argument, eine Selektion von zur Organspende bereiten und nicht bereiten Personen einzuleiten: In dem Sinne, dass "wer sich nicht selbst zur Organspende bereit erklärt, auch keine fremden Organe bekommen solle". Dies verkennt neben dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dass viele unserer Patientinnen und Patienten auf Grund von wesentlichen, bedrohlich lebensverkürzenden Erkrankungen selbst niemals als potenzielle Organspender, sondern nur als Organempfänger in Frage kämen.

Bei allem Respekt, auch wenn die bisherige, verfassungskonforme Entscheidungs-/Zustimmungslösung von einer breiten Mehrheit im Deutschen Bundestag durch eine m.E. verfassungswidrige Widerspruchslösung ersetzt würde, müsste die Bereitschaft zur Organspende durch endlich von der Bundesregierun

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