„Wichtige Maßnahme“

Notfallreform: Krankenhausgesellschaft hält neue G-BA-Anweisung für richtig

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft spendet Beifall für die neuen G-BA-Vorgaben, Notaufnahme-Patienten nicht direkt an Praxen weiterzuleiten. Die Kritik aus der Ärzteschaft sei nicht nachvollziehbar.

Veröffentlicht: | aktualisiert:
Versteht die Aufregung um den Regierungsbeschluss zur Notfallreform nicht: Dr. Gerald Gaß.

Versteht die Aufregung um den Regierungsbeschluss zur Notfallreform nicht: Dr. Gerald Gaß.

© axentis.de / G.J.Lopata

Berlin. Während KBV, Kassenärztliche Vereinigungen und Ärzteverbände gegen die geplanten Änderungen beim Prozedere der Notfallversorgung heftig protestieren, kommt von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Applaus.

Die Anpassung des Arbeitsauftrags an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Bezug auf das Ersteinschätzungsverfahren sei eine „wichtige Maßnahme für eine ambulante Notfallreform aus einem Guss“, heißt es in einer Pressemitteilung vom Freitag.

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Die bisherigen Vorgaben an den G-BA hätten sich überholt, da nach den Empfehlungen der Regierungskommission die Patientensteuerung künftig durch die Integrierten Leitstellen erfolgen soll und nicht erst dann, „wenn die Hilfesuchenden bereits die Notfallzentren der Krankenhäuser aufgesucht haben“, so DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß.

Weiterverweisung an Vertragsärzte bleibt möglich

„Überhaupt nicht nachvollziehbar“ ist für die DKG die Kritik von Seiten der Vertragsärzteschaft. „Selbstverständlich können und werden die Krankenhäuser auch in Zukunft Patientinnen und Patienten, die nicht unmittelbar behandlungsbedürftig sind, an die vertragsärztlichen Praxen verweisen“, so Gaß. Die Sorge, dass die Notdienstpraxen der KVen in Zukunft überlastet werden könnten, sei „absolut unbegründet“.

Einen Seitenhieb kann sich Gaß in der Mitteilung nicht verkneifen: Die Patientensteuerung würde „schon heute funktionieren, wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen ihrem Sicherstellungsauftrag bei der ambulanten Notfallversorgung vollumfänglich nachkommen würden".

Am Freitag hat der Bundestag einen Änderungsantrag in Sachen Notfallversorgung beschlossen. Der enthält nach verbreiteter Interpretation angeblich die Vorgabe an die Notaufnahmen der Krankenhäuser, Patienten ausschließlich an die Notdienstpraxen abzugeben und nicht an die ambulanten Praxen der Regelversorgung weiterzuleiten. Diese Vorgabe soll der G-BA in seiner Ersteinschätzungs-Richtlinie umsetzen, die Ende Juni vorliegen soll.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete und Arzt Janosch Dahmen hat zwischenzeitlich betont, dass eine Weiterverweisung von Patienten an Praxen möglich bleibe. (juk/af)

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