Nordrhein
Notdienstreform im Kreuzfeuer
Eigentlich, so glaubte die KV Nordrhein, war die Notdienstreform auf einem guten Weg. Das sehen die Delegierten der Ärztekammer anders und verwerfen das KV-Konzept. Jetzt müssen sich beide Körperschaften zusammenraufen.
Veröffentlicht:DÜSSELDORF. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) hat den Eckpunkten der KV Nordrhein (KVNo) für eine Reform des Notfalldienstes eine Absage erteilt.
"Gewachsene Strukturen der Notfallversorgung im Kammerbereich, die sich bewährt haben und funktionieren, müssen erhalten bleiben", heißt es in einem von den Delegierten verabschiedeten Beschluss.
Die Kammerversammlung bestreitet nicht die Notwendigkeit einer Reform, will aber auch die Interessen der Krankenhausärzte und des Rettungsdienstes berücksichtigen.
Viele Kammervertreter werfen der KV vor, mit dem Konzept für die Reform vorgeprescht zu sein, ohne sich mit der Schwesterkörperschaft abgestimmt zu haben.
Immerhin basiert der ambulante ärztliche Notfalldienst auf einer gemeinsamen Notfalldienstordnung von KV und Kammer.
Unruhe bei Ärzten und Politikern
Die KV-Vertreterversammlung (VV) hatte am 11. Februar mit großer Mehrheit die wesentlichen Punkte der Strukturreform verabschiedet. Geplant ist die Reduzierung der Zahl der allgemeinen ärztlichen Notdienstpraxen von 61 auf 41.
Das hatte in den betroffenen Regionen bei niedergelassenen Ärzten, Bürgern und Kommunalpolitikern für Unruhe gesorgt.
Für den 5. Mai haben Kammer und KV die rheinischen Bürgermeister und Landräte gemeinsam zu einem Informationsgespräch eingeladen, berichtete Kammer-Präsident Rudolf Henke.
Ein solches gemeinsames Vorgehen hat er im Vorfeld der VV-Beschlüsse vermisst. "Von den Beschlüssen am 11. Februar sind wir kalt erwischt worden", sagte Henke am Rande der Versammlung.
Inzwischen haben sich Henke und der KV-Vorsitzende Dr. Peter Potthoff in einem Telefonat darauf verständigt, künftig das Vorgehen bei der Reform abzustimmen.
"Die weitere Umsetzung soll in engem Austausch erfolgen", sagte ein KV-Sprecher. Dabei gebe es keinen zeitlichen Druck, eine schnelle Umsetzung der Reform stehe nicht an, so Henke.
"Gerade bei den noch zu treffenden Standortentscheidungen gilt: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit."
Überrascht von der Ablehnung
Henke zeigte sich überrascht von der Klarheit, mit der die KV-Pläne von der Kammerversammlung abgelehnt wurden. Dr. Christian Köhne vom Marburger Bund forderte die KV auf, sich zur gemeinsamen Organisation des Notfalldienstes zu bekennen.
Und: "Die KV muss klarstellen, dass die Eckpunkte noch keine Faktenlage sind." Bei der Weiterentwicklung des Notfalldienstes müssten vor allem die Patientensicherheit und Qualitätskriterien eine wichtige Rolle spielen, sagte Köhne.
Patienten müssten in zumutbarer Entfernung eine Notfallpraxis finden, betonte Hans-Peter Meuser, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft nordrheinischer Notfallpraxen. Nach einer Erhebung der AG sei ein Einzugsbereich von 100.000 bis 150.000 Einwohnern pro Praxis wirkungsvoll und optimal.
Das KV-Konzept sehe 240.000 vor. Meuser sieht ein großes Problem darin, dass die niedergelassenen Ärzte die Strukturen des Notfalldienstes bezahlen und nicht die Krankenkassen.
"Der Notfalldienst muss aus der Gesamtvergütung ausgegliedert werden, und es müssen Verträge mit einer festen Einzelleistungsvergütung vereinbart werden", schlug er vor.
Ein entsprechender Antrag wurde von der Kammerversammlung ohne Gegenstimmen verabschiedet.
Das heutige System funktioniere gut, deshalb mache eine Liquidierung keinen Sinn, fand Dr. Jürgen Zastrow, Vorsitzender der Kölner KV-Kreisstelle.
Angesichts der ungeregelten Inanspruchnahme des Notfalldienstes sei eine Aufklärung der Patienten notwendig. "Wir brauchen eine Initiative mit Wartezimmerplakaten: Was ist ein Notfall und was nicht", sagte Zastrow.
Professor Bernd Bertram, der auch in der KV-VV sitzt, unterstrich die Notwendigkeit der Reform. "Wir können kein unbegrenztes Leistungsversprechen geben und es aus eigener Tasche bezahlen", sagte er.
Nach den jetzigen Planungen würden 96 Prozent der Patienten binnen 20 Minuten eine Notfallpraxis erreichen.