Todesstrafe in Arkansas

Oberstes Gericht blockiert weitere Hinrichtung

Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates Arkansas hat erneut eine Hinrichtung eines Häftlings blockiert.

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LITTLE ROCK. Die Richter haben dem Antrag des 1994 wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilten Stacey Johnson stattgegeben, die für Donnerstag geplante Vollstreckung von dessen Todesstrafe auszusetzen. Das schrieb die Generalstaatsanwältin von Arkansas, Leslie Rutledge, am Mittwoch (Ortszeit) auf Twitter.

Zudem erließ ein Bezirksrichter eine einstweilige Verfügung gegen den Gebrauch des Mittels Vecuronium, das einen Teil der Giftmischung bei der Hinrichtung per Spritze bildet. Damit seien zunächst alle weiteren Exekutionen blockiert, schrieb die Zeitung "Arkansas Democrat-Gazette" in ihrer Online-Ausgabe. Der Pharmahändler McKesson hatte geklagt, weil der Bundesstaat beim Kauf des Mittels angegeben habe, es zu medizinischen Zwecken benutzen zu wollen.

Arkansas wollte ursprünglich vom 17. bis zum 27. April acht zum Tode verurteilte Straftäter hinrichten lassen, weil die Haltbarkeit des Mittels Midazolam Ende des Monats abläuft, das ebenfalls Teil des Giftcocktails ist. Die Verwendung dieser Substanz ist wegen Berichten über qualvolle Tode höchst umstritten.

Bereits am vergangenen Samstag hatte eine Bundesrichterin alle acht Hinrichtungen vorübergehend gestoppt, ein Berufungsgericht die Entscheidung am Montag aber gekippt. Doch in einem anderen Verfahren setzte der Supreme Court von Arkansas zwei für Ostermontag vorgesehene Hinrichtungen aus. Der Oberste Gerichtshof der USA bestätigte die Entscheidung. Am Donnerstag war neben der Exekution von Johnson noch eine weitere Hinrichtung geplant. (dpa)

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