Sozialwahlen 2017

Online - das klappt nicht

Aus dem Vorhaben, bei der nächsten Sozialwahl die Stimmabgabe auch online zu ermöglichen, wird wohl nichts. Experten warnen vor Schnellschüssen.

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BERLIN. Experten zeigen sich skeptisch, ob bei den nächsten Sozialwahlen im Juni 2017 auch eine Online-Abstimmung möglich sein sollte. Das wurde bei einer Anhörung im Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestags am Montag deutlich.

Diskutiert wurde das Thema im Ausschuss, obwohl der Entwurf für das 5. SGB IV-Änderungsgesetz ganz andere Sachverhalte regelt - beispielsweise vereinfachte Meldeverfahren in der Sozialversicherung. Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag zu einer Weiterentwicklung der Sozialwahlen bekannt.

Die Beteiligung an der Abstimmung hatte bei den letzten Sozialwahlen im Jahr 2011 mit 30,83 Prozent bei den Krankenkassen einen neuen Tiefststand erreicht.

Das entspricht einem Rückgang von 14 Prozentpunkten seit 1993. Von der Möglichkeit einer Online-Wahl versprechen sich die Sozialversicherungsträger eine höhe Beteiligung.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund warnte in seiner Stellungnahme vor übereilten Festlegungen. Es gebe bislang kein rechtssicheres Verfahren für Online-Wahlen. Die Sozialversicherungsträger müssten ein "völlig neuartiges und höchst anspruchsvolles Wahlverfahren entwickeln, das vorher weder Kommunen noch Länder oder der Bund zur Wahl ihrer Parlamente bereitstellen konnten", heißt es.

Im Falle des Scheiterns dieses Projekts wären "nicht nur die Sozialversicherungswahlen, sondern die Selbstverwaltung als Ganzes diskreditiert". Der DGB fordert, die Bundesregierung müsse selber die Voraussetzungen für solche ergänzenden Wahlen schaffen.

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände spricht sich mit gleichlautenden Argumenten für eine Verschiebung der Online-Wahl aus. Auch die Kommunen und Landkreise dürften an einem solchen neuen Wahl-Modus interessiert sein.

"Daher sollten die Sozialversicherungsträger nicht allein die Kosten tragen", argumentieren die Arbeitgeber. Hinzu komme, dass auch Papierwahlen weiter möglich sein müssten, sodass nicht mit Kostensenkungen, sondern im Gegenteil mit Mehraufwendungen gerechnet werden müsse.

Dass das Änderungsgesetz - anders als zuvor diskutiert - keine Neuregelung der Sozialwahlen enthält, wertet auch Heinz Fritsche von der IG Metall positiv. Die Konsequenzen einer Online-Wahl müssten noch gründlich bedacht werden. (fst)

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