Intensivpflegegesetz
Opposition macht Front gegen Spahn
Im Streit um das Intensivpflegegesetz (IPReG) haben sich Grüne, FDP und Linke auf Änderungen in letzter Minute verständigt.
Veröffentlicht:Berlin. Mit einer ungewöhnlichen Allianz versuchen die Oppositionsfraktionen Grüne, FDP und Linke das Intensivpflegegesetz (IPReG) in der vorliegenden Form zu stoppen.
In einem gemeinsamen Änderungsantrag wollen die frei Fraktionen Änderungen in letzter Minute: Nach derzeitigem Stand wollen die Koalitionsfraktionen das Gesetz am 2. Juli abschließend beraten und verabschieden.
Im Kern richtet sich der Antrag gegen die im bisherigen Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, den Ort der Pflege eines Betroffenen auch gegen seinen Willen bestimmen zu können.
Deutschland habe sich mit Artikel 19 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen dazu verpflichtet, dass Menschen mit Behinderungen „gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen“. Zudem seien sie nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben.
Verstoß gegen UN-Konvention moniert
Ein Gesetzentwurf, der „der Krankenkasse ein Entscheidungsrecht über den Aufenthaltsort des Versicherten einräumt, wird diesen Normen nicht gerecht“, heißt es zur Begründung im Änderungsantrag, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.
Im Gesetzentwurf wird der Passus, Pflegebedürftige gegebenenfalls auch in stationären Einrichtungen zu pflegen, mit Qualitätsmängeln bei der Pflege und der medizinischen Versorgung zu Hause begründet.
Im Änderungsantrag der drei Oppositionsfraktionen heißt es dazu bündig: Stelle der Medizinische Dienst Pflegemängel fest, „schafft die Krankenkasse Abhilfe am Ort der Leistungserbringung“ – also zu Hause.
Grüne, FDP und Linke sehen vor, dass der Medizinische Dienst künftig einmal jährlich beauftragt wird, die Versorgung vor Ort zu prüfen. Diese müsse personenzentriert erfolgen, also persönliche, familiäre und örtliche Umstände berücksichtigen.
Anders als bisher soll diese Überprüfung aber keine Grundlage für die Krankenkasse sein, den Ort der Pflege jährlich neu zu bestätigen. Stattdessen wird der MD ausschließlich mit der „Feststellung etwaiger Mängel“ beauftragt.
Zuzahlungsdeckel soll wie bisher bleiben
Die Zuzahlung für intensiv zu Pflegende, die zu Hause versorgt werden, soll auf „zehn Prozent der realen Kosten für 28 Tage pro Jahr“ begrenzt werden. Das entspreche der bisherigen Regelung und stelle sicher, dass die Versicherten nach Inkrafttreten des IPReG nicht schlechter gestellt werden.
Dieser Kostendeckel sollte für Versicherte, die zu Hause gepflegt werden, ursprünglich entfallen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat den Entwurf nach Protesten mehrfach verändert. Ende März hatte bereits eine Intervention des Deutschen Behindertenrats dazu geführt, dass die Beratung der Vorlage im Bundesrat verschoben wurde.
Die drei Oppositionsfraktionen vereinen 216 Stimmen auf sich, die Koalitionsfraktionen haben 398 von insgesamt 709 Sitzen inne. Ungeachtet der Mehrheitsverhältnisse dürfte der Druck auf die Koalitionsfraktionen wachsen. Auch die SPD-Fraktion hatte zuletzt eine stärkere Akzentuierung von Selbstbestimmung und Teilhabe angemahnt.