Korruption bei Ärzten

Opposition zückt die Handschellen

Bei Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen wird es langsam eng: Schwarz-Gelb treibt sein Gesetzesnovelle voran. Jetzt erhöht die Opposition den Druck. Sie hat nämlich ganz eigene Ideen.

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Drohgebärde.

Drohgebärde.

© Ilya Andriyanov / Shutterstock

BERLIN. Korruption soll nach Meinung der SPD-Fraktion generell unter Strafe gestellt werden. In einem Antrag, der am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten wird, fordert sie die Regierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Bestechung und Bestechlichkeit hinter dem Rücken der Patienten und zulasten des Gesundheitssystems seien keine Kavaliersdelikte, heißt es in dem Antrag. Das müsse in einem Gesetz klar zum Ausdruck gebracht werden.

In eine ähnliche Richtung zielen die Anträge der Linken- und Grünen-Fraktion. Sie fordern darüber hinaus, dass das Strafrecht in einem Korruptions-Fall greifen solle. Zudem will die Grünen-Fraktion, dass Regelungen geschaffen werden, die ökonomischen Verflechtungen aller Beteiligten des Gesundheitswesens transparent machen sollen.

Korruption im Gesundheitswesen höhle das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient aus und schädige nachhaltig die besondere Schutzwürdigkeit von Kranken.

Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller wehrt sich gegen einen Generalverdacht. In der Stellungnahme des Verbandes heißt es, dass die Zusammenarbeit zwischen Industrie und medizinischen Einrichtungen nicht per se zu verurteilen sei.

Die Bundesärztekammer betont, dass das Strafrecht nur das letzte Mittel sein könne. Es sollte nur zur Anwendung kommen, wenn die anderen Sanktionsmöglichkeiten des Zivil- oder Berufsrechts nicht mehr ausreichend seien.

Die schwarz-gelbe Koalition hatte Anfang März einen Gesetzentwurf vorgelegt: Noch in dieser Legislaturperiode soll ein Straftatbestand zur Bestechung und Bestechlichkeit von Leistungserbringern im Gesundheitswesen ins Sozialgesetzbuch V aufgenommen werden.

Die Koalition reagierte damit auf einen BGH-Beschluss aus dem Jahr 2012. (sun)

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Kommentare
Dr. Bernhard reiß 17.04.201322:11 Uhr

Wer mit dem Finger auf andere Zegt, zeigt mit 3 anderen auf sich selbst!

Bestechlichkeit oder Interessenkonflikte gibt es überall. Bei Politikern genauso wie in unseren Reihen. Überall im Lande werden "entlastende Umgehungsstraßen" gebaut, weil der Spezl vom Landrat einen Auftrag braucht. Da sein Ferienhäuschen am Straßenrand dieser wunderbaren Umgehungsstraße steht, wird´s halt gleich mitsaniert. Da fällt die Entscheidung für das "go" doch gleich viel leichter. Das klappt auch bei Zugstrecken, günstigen Krediten oder den Urlaub auf der Yacht des "guten Freundes". Man kann das bedauern, anprangern und von miraus auch mit einem Gesetz verbieten. Aber die Methode "haltet den Dieb" ist allzu durchsichtig. Ganz sicher aber ist dieses Unterfangen bei Menschen, die teilweise nichtmal eine richtigen Beruf erlernten, geschweigen denn in ihrem Leben einer geregelten Arbeit nachgegangen sind und nur von Subventionen durch den Steuerzahler leben, nicht gut aufgehoben. Das zeigt schon die Unbedarftheit, mit der ein ganzer Wirtschaftszweig für korrupt und durch und durch verderbt gebrandmarkt wird.

Dr. Thomas Georg Schätzler 17.04.201313:38 Uhr

Hand- und Fußfesseln für Ärzte?

Mit wildem Aktionismus versuchen Regierung und Opposition gleichsam um die Wette bei Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen zu punkten. Denn die heiße Phase des Bundestagswahlkampfs hat längst begonnen. Politiker sind immer auf der Suche nach willigen "Opfern", mit denen sie mehr Stimmen gewinnen als verlieren können. Rentner im Allgemeinen und Frauen im Besonderen sind stimmen-mäßig eine überwältigende Mehrheit. Schwangere, Kinder und Haustiere, Umwelt- und Naturschutz sind auf Grund ihrer stark emotionalen Besetzung unangreifbare Subjekte/Objekte im Wahlkampf.

Aber ja doch! Da gibt es tatsächlich eine wichtige, aber kleine Gruppe, die man in jeder Hinsicht fertig machen könnte, um mit billiger Polemik auf Stimmenfang zu gehen. Man unterstellt einfach grundsätzlich Ärztinnen und Ärzten Unlauterkeit, während diese mit Anamnese, Untersuchung, Diagnostik, Therapie, Heilung und Linderung, Prävention und Palliation viel zu intensiv beschäftigt sind. Gespeist wir das erfolgreiche Ärzte-"Bashing" durch die Aktivierung ureigener Ängste und deren Abwehr: Die Furcht, plötzlich schwer zu erkranken, Herz- und Hirninfarkt, Nierenversagen oder einen Krebstumor zu entwickeln. An Diabetes, Parkinson, MS, Borreliose, Rheuma, Epilepsie zu leiden. Oder auch durch Migräne, Dyspepsie, Dystonie, Herzrhythmusstörungen, Asthma, COPD eingeschränkt zu sein.

Doch Vermeidung oder Bekämpfung von korruptivem Verhalten kann sich in einer offenen, postindustriellen Gesellschaft nicht alleine auf das Krankheits- und Gesundheitswesen beschränken:
1. Korruption mit Bestechlichkeit und Bestechung muss im Strafgesetzbuch StGB für a l l e verbindlich und o h n e Ansehen der Person festgelegt werden. Immunitätsrechtliche Ausnahmen für Abgeordnete oder Mandatsträger müssen überprüft werden.
2. Das Strafrecht muss nach dem Gleichheitsgrundsatz sowohl für Amtsträger, Beauftragte, Angestellte und Beamte, wie auch für Selbständige, Freiberufler, Unternehmer, Handwerksmeister, Makler, freie Handelsvertreter und Agenturinhaber gelten.
3. Nicht nur die Pharma-, Krankenhaus- und Technikindustrie (Stichwort medizinisch-industrieller Komplex), sondern auch Banken, Versicherungen und Dienstleister bzw. der militärisch-industrielle Komplex sind derart korruptionsanfällig und –gefährdet, dass alleinige freiwillige Selbstkontrolle bzw. „Ehrenkodizes“ nicht ausreichen. Zusätzliche staatliche Kontrollen durch Überwachungs- und Aufsichtsbehörden sind erforderlich.

In dem Maße allerdings, in dem die politische, öffentliche, kulturelle, professionelle, private, mediale und sportliche Welt in manchen Teilen geradezu durchtränkt von korruptivem Verhalten ist, werden Bemühungen in isolierten Bereichen des Gesundheitswesen mit dem besonderen Schutz und der Fürsorge für Kranke, Behinderte, Opfer und Be- bzw. Geschädigte ad absurdum geführt. Das gilt für den Mikrokosmos der Steuerschummeleien, Reisekostenabrechnungen, Abrechnungsmogeleien, nachbarschaftlichen Gefälligkeiten, Versicherungsbetrug, Vorteilnahme und Mauscheleien genauso wie für den Makrokosmos der organisierten Kriminalität, grenzüberschreitenden internationalen Absprachen, Steuerflucht, Schein- und Tarnfirmen, Anlagebetrug, Provisionen für kriminelle Machenschaften, Wirtschaftsspionage und Finanzmarktmanipulationen.

Von echter „political, financial, emotional and substancial correctness“ sind unsere deutsche und die globalisierte Welt noch meilenweit entfernt. Und nur um davon abzulenken, das d i e s eigentlich Wahlkampfthema sein müsste, steht die Ärzteschaft am Pranger.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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