PID: Designerbabies für Ärztekammer Wesfalen-Lippe auf jeden Fall ein Tabu
KÖLN (iss). Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) lehnt eine unbeschränkte Freigabe der Präimplantationsdiagnostik (PID) ab, will aber auch kein völliges Verbot. Das Verfahren solle nur im Ausnahmefall nach einer individuellen Prüfung und mit klaren Vorgaben erlaubt sein sein, so die ÄKWL.
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Embryoentwicklung in der Kulturschale nach IvF.
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"Für die Präimplantationsdiagnostik brauchen wir dringend eine gesetzliche Regelung, die der Versorgungsrealität nahe kommt und belasteten Familien wirklich helfen kann", sagt ÄKWL-Präsident Dr. Theodor Windhorst. Eines sei klar: "Bei der PID darf es nicht darum gehen, Designerbabies zu schaffen."
Das Verfahren könne aber unter strengen Voraussetzungen eingesetzt werden, etwa um Menschen mit genetischer Vorbelastung oder traumatisierenden Erfahrungen aus früheren Schwangerschaften in ihrem Kinderwunsch zu unterstützen.
Der Ethik-Rat der ÄKWL hat Beratungen zum Thema PID aufgenommen. Einen Katalog mit Indikationen, bei denen eine PID erlaubt ist, lehnt die ÄKWL ab. Stattdessen sollte eine Sachverständigenkommission jeden Fall einzeln prüfen, fordert der Ethik-Rat. In dieses Gremium sollten nicht nur Ärzte, sondern auch Juristen und Moraltheologen ihr Votum einbringen.