Werbeverbot
Paragraf 219a – SPD geht in die Offensive
BERLIN. Im Streit über das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche erhöht die SPD den Druck auf die Union. Der Parteivorstand beschloss am Sonntag nach dem Bundesparteitag in Wiesbaden eine Frist bis Herbst, wie das Gremium am Montag mitteilte.
Wenn bis dahin kein Kompromiss in der Bundesregierung oder zwischen den Fraktionen zum Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a gefunden sei, wolle man mit "reformwilligen" Fraktionen oder Abgeordneten gemeinsame Sache machen. Eine Änderung der umstrittenen Regelung für Ärzte solle dann etwa über eine Bundestagsabstimmung ohne Fraktionszwang erreicht werden.
Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs verbietet es, für Abtreibungen zu werben. Gegner der Regelung argumentieren, dass auch sachliche Informationen damit unterbunden würden. "Frauen in der sensiblen Situation wie einer frühen, ungewollten Schwangerschaft dürfen die für sie so wichtigen Informationen nicht vorenthalten werden", teilte der SPD-Vorstand mit.
Ein "freier Zugang zu sachlichen medizinischen Informationen" sei für die SPD "nicht verhandelbar".
Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits einen Antrag vorgelegt. Um die Koalition nicht zu gefährden, lässt sie darüber aber bisher nicht abstimmen. Stattdessen hat die Regierung angekündigt, nach einer Lösung zu suchen. Auch Linke, FDP und Grüne sind für eine Reform, in der Union gibt es große Vorbehalte.
Hintergrund des Streits ist die Verurteilung einer Ärztin, die auf ihrer Internetseite darauf hingewiesen hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Vor dem Sonderparteitag der SPD in Wiesbaden hatte es dazu vier Anträge gegeben. Für die Abstimmung über die Empfehlung der Antragskommission hatte aber die Zeit gefehlt. (dpa)