AOK Bundesverband
Pflegeheime: Regional starke Qualitätsunterschiede
Eine Auswertung des WIdO zeigt, bei welchen Versorgungsthemen regional starke Unterschiede bestehen. Die AOK fordert, Abrechnungsdaten der Kassen zur Weiterentwicklung der Versorgung zu nutzen.
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Ein Kriterium, bei dem es immer wieder genauer hinzuschauen gilt: Versorgungsqualität in Pflegeheimen
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Berlin. Pflegeheimbewohner werden in Deutschland je nach Region mit unterschiedlicher Qualität versorgt. Darauf macht der AOK Bundesverband aufmerksam, der sich auf eine Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) stützt.
Das WidO hatte Abrechnungsdaten von Pflege- und Krankenkassen aus dem Jahr 2021 für zehn Versorgungsthemen untersucht. Danach betrug der Anteil an Pflegeheimbewohnern, die eine problematische Dauerverordnung von Schlaf- und Beruhigungsmitteln erhielten, in manchen Regionen 9,9 Prozent, im Durchschnitt aller Regionen aber nur 4,7 Prozent. In den westlichen Bundesländern sind solche risikoreichen Dauerverordnungen laut der Analyse häufiger als im Osten. Als Beispiele nannte der AOK-Bundesverband die Bundesländer Saarland und Nordrhein-Westfalen.
Demente Heimbewohner oft dehydriert
Ein anderes Beispiel: In manchen Kreisen ist der Anteil an dementen Pflegeheimbewohnern, die wegen unzureichender Flüssigkeitszufuhr in einem Krankenhaus aufgenommen werden mussten, deutlich erhöht. In 20 deutschen Kreisen lag dieser Anteil zwischen 7,5 und 12,5 Prozent aller dementen Pflegeheimbewohner, im Bundesdurchschnitt dagegen bei vier Prozent. Auffällig hoch war der Anteil besonders an der bayerisch-tschechischen Grenze, in Niedersachsen und im Süden von Rheinland-Pfalz.
Der AOK-Verband forderte als Konsequenz, Auswertungen von Abrechnungsdaten der Kranken- und Pflegekassen künftig zur Weiterentwicklung der medizinischen und pflegerischen Versorgung zu nutzen.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), betonte in einer ersten Reaktion auf die WIdO-Analyse, eine Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen dürfe „nicht allein auf Daten gestützt sein“. Insbesondere müssten die Pflegekräfte „hierbei einbezogen werden“. Vogler: „Wieder einmal macht eine Studie deutlich, dass es eine bessere Zusammenarbeit zwischen Pflegefachpersonen und weiterer Heilberufe bedarf. Die rechtlichen Grundlagen für die Heilkundeausübung durch Pflegefachpersonen nach pflegewissenschaftlichen Standards müssen kommen.“ (di)