Schleswig-Holstein
Pflegekammer beschlossen - Kritik hält an
Der Landtag beschließt die Errichtung einer Kammer. Die Opposition sieht das Vorhaben kritisch.
Veröffentlicht:KIEL. Der schleswig-holsteinische Landtag hat die Errichtung einer Pflegekammer beschlossen. Damit geht Schleswig-Holstein nach Rheinland-Pfalz als zweites Bundesland in die Errichtungsphase einer Pflegekammer. Mit der Gründung ist frühestens im kommenden Jahr zu rechnen.
Die neue Selbstverwaltung ist unter den Pflegenden und den Politikern umstritten. In einer Umfrage hatten sich die Berufsangehörigen nur mit knapper Mehrheit für die Kammer ausgesprochen.
Auch die Opposition im Kieler Landtag war auf Distanz zu den Plänen von Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) und den mitregierenden Grünen und SSW gegangen.
Alheit berief sich auf Forderungen von Pflegefachverbänden für die mandatierte Vertretung und auf den Auftrag des Landtages, der die Landesregierung 2012 aufgefordert hatte, die rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Pflegeberufekammer zu schaffen.
Das hatte sie durch die Umfrage unter der Berufsangehörigen und eine Anhörung der Verbände umgesetzt. Nun wirbt Alheit unter den Pflegenden für ein starkes Engagement in der eigenen Vertretung.
"Seien Sie von Anfang an dabei, wenn es darum geht, dieses neue Repräsentationsorgan, diese Stimme der Pflege, zu gestalten. Engagieren Sie sich, machen Sie die Kammer aktiv zu Ihrer Sache", sagte Alheit an die Adresse der Pflegenden.
Erleichterung herrschte beim Pflegerat, der in den vergangenen Jahren für die Kammer gekämpft hatte. "Endlich werden Pflegende ihren Beruf selbst organisieren und ihre Pflege eigenständig vertreten können", sagte Frank Vilsmeier, Vorsitzender des Pflegerates in Schleswig-Holstein. Er sprach von einer "neuen Zeitrechnung der Selbstbestimmung beruflich Pflegender".
Zu den Gegnern einer Pflegekammer zählen der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und die Gewerkschaft verdi. Sie kritisieren, dass eine Kammer für viele Probleme der Berufsangehörigen wie etwa gesetzliche Personalbemessung nicht zuständig sein kann und damit die Lösung dieser Probleme weiterhin aussteht. (di)