Kommentar zum Datengrab Pflegeheim
Pflicht zur Veröffentlichung
Modellprojekte im Gesundheitswesen dürfen kein Selbstzweck sein. Sie müssen so angelegt sein, dass die Patienten etwas davon haben. Die Erprobung neuer Versorgungsstrukturen und anderer Kooperationsformen macht nur dann Sinn, wenn daraus Schlüsse für die künftige Versorgung gezogen werden können.
Das ist aber häufig nicht der Fall, wie eine aktuelle Untersuchung zur ärztlichen Versorgung von Pflegeheimbewohnern zeigt. Die Wissenschaftlerinnen beklagen, dass es äußerst schwierig ist, valide Informationen zu den Modellprojekten in diesem Bereich zu erhalten.
Dabei ist es unerheblich, ob es keine Evaluation gibt, oder ob sie nicht veröffentlicht wird. In beiden Fällen kann man aus den Modellvorhaben nichts lernen. Dann haben sie ihren Zweck verfehlt.
Wenn sich Neuerungen bewähren, sollten viele Patienten davon profitieren. Das gelingt aber nur, wenn die Erfolge bekannt und nachprüfbar sind. Auch das, was nicht funktioniert, muss publik gemacht werden, damit andere dieselben Fehler nicht noch einmal machen.
Die Forderung nach einer Veröffentlichungspflicht für Modellprojekte ist berechtigt. Das gilt nicht nur, aber besonders für Projekte, in die öffentliche Mittel fließen - seien es Steuergelder oder Kassenbeiträge.
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