Ärztetags-Beschluss zur Ausbildung
Psychotherapeuten-Verbände laufen Sturm
Großer Ärger besteht aktuell über eine "unzulässige Einmischung" in die Reform der Ausbildung durch einen Ärztetags-Beschluss.
Veröffentlicht:BERLIN. Vier große Psychotherapeutenverbände haben die Forderung des 121. Deutschen Ärztetages kritisiert, den vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Arbeitsentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung zurückzunehmen. Der Beschluss sei eine unzulässige Einmischung in die Regelung der Ausbildung der eigenständigen akademischen Heilberufe Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Die Delegierten hatten sich in Erfurt darauf festgelegt, dass der Gesetzentwurf das ärztliche Berufsbild und die ganzheitliche Versorgung der Patienten bedrohe – mit der Reform könnten voneinander getrennte Versorgungsbereiche entstehen und die psychotherapeutische Versorgung aus der medizinisch-ärztlichen Versorgung ausgegliedert werden.
"Der Deutsche Ärztetag irrt sich", halten nun der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, die Gesellschaft für Verhaltenstherapie, die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) und die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in einer gemeinsam unterzeichneten Mitteilung dagegen. "Weder entsteht durch die Reform eine neue Berufsgruppe, noch wird die psychotherapeutische Versorgung aus der medizinisch-ärztlichen Versorgung ausgegliedert." Die vier Verbände vertreten laut eigenen Angaben zusammen 28.000 Mitglieder.
Die Psychotherapie sei ein gemeinsames Feld von weitergebildeten Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten. "Im Interesse einer differenzierten psychotherapeutischen Versorgung halten wir weiter an der multidisziplinär vernetzten Kooperation mit Haus- und Fachärzten fest", erklären die Verbände. Sie betonen: Auch die im sogenannten "Gesprächskreis II" zusammengeschlossenen mehr als 30 Verbände unterstützten die vom BMG vorgelegten Eckpunkte und bekräftigten die Notwendigkeit der sozialrechtlichen Absicherung der zukünftig an das Studium anschließenden Weiterbildung. (aze)
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