2. Internationaler Hausärztetag

Quereinstieg zum Hausarzt – reicht ein Jahr Weiterbildung?

Der Deutsche Hausärzteverband warnt vor einer Verwässerung der Weiterbildung zum Allgemeinmediziner. Ein Jahr Weiterbildung reiche nicht für Umsteiger aus der Klinik.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Mehr Hausärzte gewinnen – das soll mit einer verkürzten Weiterbildundgszeit zum Allgemeinsmediziner für Umsteiger aus der Klinik möglich werden, so ein Konsensuspapier aus NRW. Der Hausärzteverband sieht dies kritisch.

Mehr Hausärzte gewinnen – das soll mit einer verkürzten Weiterbildundgszeit zum Allgemeinsmediziner für Umsteiger aus der Klinik möglich werden, so ein Konsensuspapier aus NRW. Der Hausärzteverband sieht dies kritisch.

© Syda Productions / stock.adobe.com

BONN. Ein Thema dominierte den 2. Internationalen Hausärztetag am Wochenende in Bonn: der Quereinstieg von Fachärzten anderer Fachrichtungen in die Allgemeinmedizin. Dieser dürfe nicht als Hebel missbraucht werden, um die nach jahrelangen Kämpfen erreichte zweijährige Weiterbildungszeit und den Facharztstandard wieder in Frage zu stellen, waren sich die Teilnehmer der Delegiertenversammlung einig.

Hintergrund ist das in Nordrhein-Westfalen zwischen Gesundheitsministerium, Ärztekammern, KVen und Krankenkassen vereinbarte Konsenspapier zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung. Es sieht die finanzielle Förderung für Klinikärzte vor, die in einer ländlichen Region eine ambulante Weiterbildung bei einem Allgemeinmediziner machen. Allgemeininternisten sollen die Möglichkeit bekommen, die Facharztprüfung bereits nach einem Jahr abzulegen.

"Es gibt keinen sachlichen Grund, dass am Ende der einjährigen Weiterbildungsphase ein Facharzt für Allgemeinmedizin steht", betonte der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands Ulrich Weigeldt. Das Programm sei sicher gut gemeint, sende aber falsche Signale.

Das Misstrauen der Hausärzte haben vor allem zwei Passagen aus dem Konsenspapier geweckt. Es sieht zum einen vor, dass das Ministerium die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Verkürzung der Weiterbildungszeit im Heilberufsgesetz prüft. Die Ärztekammern sollen zum anderen die Weiterbildungsordnungen anpassen, wenn sie einer Weiterbildungszeit von einem Jahr entgegenstehen. "Das spricht dafür, dass im Huckepackverfahren andere Interessen als unsere transportiert werden", so Weigeldt. Er vermutet, dass dies auf die Initiative der Kammerpräsidenten Rudolf Henke in Nordrhein und Dr. Theodor Windhorst in Westfalen-Lippe zurückzuführen sei. Die beiden Vertreter des Marburger Bundes seien schließlich lange Zeit Gegner der zweijährigen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gewesen. "Ich habe den Verdacht, dass hier Pflöcke eingeschlagen werden."

Das Konsenspapier konterkariere die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages, nach denen die Landesärztekammern die zweijährige Weiterbildung in der Weiterbildungsordnung verankern müssen. "Wenn sich da nichts ändert, muss letzten Endes die Frage erlaubt sein, ob die Weiterbildungsordnung, vor allem in der Allgemeinmedizin, überhaupt noch richtig angesiedelt ist bei den Landesärztekammern", sagte Weigeldt. Siehe auch Seite 4

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