Rabattverträge bleiben, Innovationen werden neu geordnet
BERLIN (fst). Die Neuordnung des Arzneimittelmarktes nimmt Konturen an. In einem "Diskussionspapier" hat das Bundesgesundheitsministerium erstmals seine Reformpläne ausformuliert. Damit würde der Markt für Generika und patentgeschützte Arzneien zum Teil völlig neu geregelt:
- Die herausragende Bedeutung der Rabattverträge im Generikamarkt wird nicht angetastet. Allerdings sollen bei künftigen Anpassungen der Festbeträge die Zuzahlungsbefreiungen berücksichtigt werden. Damit soll dem Drängen mittelständischer Hersteller Rechnung getragen werden, die vor einer Preisspirale nach unten warnen.
- Neu geschaffen werden soll für Versicherte die Option, ein anderes als das rabattierte Arzneimittel in der Apotheke zu kaufen. Dabei müssen sie in Vorleistung treten, erhalten später von der Kasse die Kosten nur in Höhe des Preises für die Rabattarznei erstattet.
- Kassen sollen beim Abschluss von Rabattverträgen vollständig dem Wettbewerbsrecht, also auch dem Kartellverbot, unterliegen. Ausgenommen vom Wettbewerbsrecht sind Selektivverträge, die Kassen schließen müssen, also zum Beispiel Hausarztverträge.
- Weitgehend neu geregelt wird der Rechtsrahmen für patentgeschützte Arzneimittel. Künftig muss jedes erstattungsfähige Arzneimittel mit neuem Wirkstoff, das erstmals in Deutschland in Verkehr gebracht wurde, eine Nutzenbewertung durchlaufen. Dabei muss der Hersteller dem Gemeinsamen Bundesausschuss ein Dossier zu Nutzen und Kosten vorlegen. In einer Nutzenbewertung soll dann binnen drei Monaten entschieden werden, ob dieses Präparat einen Zusatznutzen im Vergleich zu anderen Präparaten hat. Ist das nicht der Fall, wird ein Festbetrag festgelegt. Ist ein Zusatznutzen belegt, müssen Hersteller binnen eines Jahres mit dem GKV-Spitzenverband einen Direktvertrag schließen.
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