Kommentar zur Pflege
Ratlos nach Richterspruch
Ein Urteil des Landgerichts Görlitz lässt die Mitarbeiter eines Pflegeheims in Zittau ratlos zurück - und nicht nur diese. Denn es könnte ein Signalcharakter haben, und es wäre kein gutes Signal.
Wen können wir noch mit der Betreuung von Bewohnern betrauen, ohne Gefahr zu laufen, später von der Krankenkasse wegen eines "vermeidbaren" Unfalls verklagt zu werden? Die Konsequenz des Richterspruchs müsste lauten: Ungelernte Kräfte müssen immer dann vom Patienten ferngehalten werden, wenn Unfallgefahr droht, weil nur der Einsatz einer geschulten Fachkraft vor Schadenersatzansprüchen zu schützen scheint.
Das kommt faktisch einem Ausschluss vieler unentbehrlicher und meist sehr engagierter Helfer aus der täglichen Pflege gleich. Seien es nun Studenten, Jugendliche im Freiwilligendienst oder andere Kräfte, die, ganz nebenbei, ihren Beitrag leisten, die Pflegekassen zu entlasten.
Wer den Alltag in der Pflege und die teils verzweifelte Suche nach Arbeitskräften mancher Heime in der Provinz kennt, weiß, dass es ohne Hilfskräfte nicht geht.
Das Görlitzer Urteil beschwört die perfekte Pflege, die es ohnehin nicht geben kann. Zudem ist der verstärkte Einsatz von Hilfskräften politisch erwünscht. Das Urteil diskreditiert darüber hinaus die freiwilligen Helfer.
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