Kliniken
Rechnungen werden zügiger geprüft
Prüfverfahren bei Klinikrechnungen dürfen ab 2015 nicht länger als ein Jahr dauern. Das haben Kassen und Kliniken vereinbart. Rundum zufrieden sind die Kassen aber noch nicht.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf kürzere Fristen und einen Falldialog bei der Überprüfung von Krankenhausrechnungen geeinigt.
Die Bundesschiedsstelle hat an der Entscheidung mitgewirkt. Die Vereinbarung tritt am 1. September in Kraft. Sie gilt für Patienten, die ab Januar 2015 in einem Krankenhaus behandelt werden.
In der Vergangenheit hatte die Überprüfung von Krankenhausrechnungen häufig Jahre gedauert. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes waren mehrfache und späte Rechnungsänderungen der Krankenhäuser daran Schuld.
Kliniken durften bereits gestellte Rechnungen bis zu zwei Jahre nachträglich ändern. Der neuen Vereinbarung zufolge dürfen Kliniken Rechnungen nur noch einmal korrigieren, nachdem der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eingeschaltet worden ist.
Diese Korrektur müssen die Kliniken innerhalb von fünf Monaten nach der MDK-Prüfanzeige an die Kasse übermitteln.
MDK-Prüfungen nicht mehr so rasch möglich
Prüfungen durch den MDK sollen künftig nicht mehr so schnell möglich sein. Hat eine Kasse Zweifel an einer Klinikrechnung, kann nach der neuen Vereinbarung zunächst ein Falldialog vorgeschaltet werden, der ein bis drei Monate dauern soll.
So sollen unnötige MDK-Prüfungen vermieden werden. Erst wenn die Zweifel damit nicht ausgeräumt werden können, soll die Kasse den MDK einschalten. Ein Prüfverfahren soll künftig innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein.
"Ob durch die Vereinbarung signifikant weniger Prüfungen stattfinden werden, ist ungewiss", kommentierte Johann-Magnus von Stackelberg das Ergebnis.
Zu wenig Anreize für richtige Rechnungen
Dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes zufolge gibt es für die Kliniken noch immer zu wenig Anreize, korrekte Rechnungen zu stellen. Nachträgliche Korrekturen seien nahezu ohne Risiko für die Kliniken.
Zudem sind die Kassen mit ihrer alten Forderung nach Strafzahlungen je entdeckter falscher Rechnung in den Verhandlungen nicht durchgedrungen.
Die Kassen dagegen müssen eine Aufwandspauschale von 300 Euro zahlen, wenn sich eine vom MDK geprüfte Rechnung als korrekt herausstellt.
Die DKG zeigt sich erfreut darüber, dass Kassen auch künftig keine Aufwandspauschale erhalten und Strafzahlungen für Kliniken ausbleiben. "Schlimmstes konnte verhindert werden", sagte DKG-Sprecher Holger Mages gegenüber der "Ärzte Zeitung". (mam)