Kommentar zur ASV
Reform im Schneckentempo
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ist nach übereinstimmender Auffassung von Experten das einzige echte Reformelement des vor drei Jahren verabschiedeten Versorgungsstrukturgesetzes gewesen.
Weil es dem Trend zur ambulanten Medizin auch in hoch spezialisierten Disziplinen Rechnung trägt und weil es einen fairen Wettbewerbsrahmen für niedergelassene Ärzte und Kliniken gleichermaßen schafft.
Für die Zulassung ausschlaggebend ist allein die Qualifikation.
Die Realisierung der Reform läuft allerdings im Schneckentempo. Zum einen, weil der gemeinsame Bundesausschuss sich angesichts der komplexen Materie viel Zeit lässt, die Anforderungen zu definieren.
Nun zeigt sich überdies, dass die Genehmigungspraxis der Erweiterten Landesausschüsse höchst heterogen, intransparent und unkalkulierbar ist. Die Folge: Nur ganz punktuell ist die ASV in Deutschland bislang Realität.
Geradezu Erdrosselungswirkung könnte der Plan des Gesetzgebers haben, den Zulassungen nach dem alten bis Ende 2011 geltenden Paragrafen 116b einen Bestandsschutz zu geben.
Das würde den stationären Sektor eindeutig bevorzugen, ins Hintertreffen würden die niedergelassenen Ärzte geraten. Solch ein Schlingerkurs stärkt nicht die Versorgung.
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