Kommentar – Versorgungsformen
Reformkur für die ASV
Seit mehr als sechs Jahren steht die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) im Gesetz, seit vier Jahren wird sie sukzessive realisiert. Mit 5800 teilnehmenden Ärzten ist das keine quantité négligeable. Zeit für eine Zwischenbilanz. Unter Versorgungsaspekten fällt sie positiv aus. Aber es bleiben Schwächen, die eine Novellierung der Rahmenbedingungen erfordern.
Punkt 1: die mangelhafte IT-Infrastruktur in Medizin und Gesundheitsverwaltung. Das gilt für das Antragsverfahren der ASV bei den Erweiterten Landesausschüssen (ELA) ebenso wie für den praktischen Informationsaustausch der ASVTeammitglieder. Dass derzeit nur 35 Prozent der ASV-Teams in einer gemeinsamen IT-Infrastruktur arbeiten, zeigt den kläglichen Zustand der Digitalisierung in Deutschland.
Punkt 2: die Arbeit der ELA. Die Heterogenität der Interpretation von Rechtsvorschriften des Gesetzgebers und des Bundesausschusses kann man fatalistisch als Folge des Föderalismus hinnehmen – oder eben auch nicht. Hier bedarf es einer stärkeren Koordinierung unter Federführung von Bundesinstitutionen. Denn ASV-Teams arbeiten nicht selten grenzüberschreitend.
Punkt 3: ländliche Versorgung. Gerade hier ist mehr Flexibilität erforderlich – und vor allem eine funktionierende IT-Infrastruktur.
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