Reform der Sozialwahlen
Regierung ohne Kompass
39 Fragen zur Reform der Selbstverwaltung hat die SPD-Bundestagsfraktion gestellt. Nur wenige kann die Regierung konkret beantworten. Wie die nächsten Sozialwahlen 2017 attraktiver gemacht werden können, ist damit noch unklar.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Bundesregierung lässt das Parlament über eine mögliche Reform der Selbstverwaltung im Unklaren. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion verliert sich das Bundesarbeitsministerium im Ungefähren.
Dabei wird der Reformbedarf bei den Selbstverwaltungsorganen von Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern parteiübergreifend gesehen. Sozialwahlen, die zuletzt 2011 stattgefunden haben, sollen die Teilhabe der Beitragszahler sicherstellen.
Doch an den - nach der Bundestagswahl - zahlenmäßig größten Wahlen in der Bundesrepublik ist wiederholt Kritik geübt worden. 48 Millionen Versicherte waren vor zwei Jahren zuletzt aufgerufen, ihre Interessenvertreter in den Sozialversicherungsträgern für Gesundheit, Rente und Unfall zu bestimmen.
Rund 14,2 Millionen Versicherte - rund 30 Prozent - haben teilgenommen. Dass die Wahlbeteiligung im Vergleich zu 2005 nicht weiter abgenommen hat, wurde bereits als Erfolg gesehen.
Nur rund jeder Dritte Versicherte konnte bei einer der sieben Krankenkassen an einer tatsächlichen Urwahl teilnehmen, also zwischen Kandidaten auswählen. Die damals 145 übrigen Kassen bestimmten die Verwaltungsräte per "Friedenswahl".
Einmal auf die Liste gesetzt, gelten die Vertreter als gewählt. Dieses Verfahren von zweifelhaftem Legitimationswert steht im Mittelpunkt der Bemühungen um eine Aufwertung der Sozialwahlen.
Sollen diese Wahlen revitalisiert werden, dann müsste der Gesetzgeber mit Blick auf den nächsten Termin im Jahr 2017 zügig die Weichen stellen.
Wie sich die Regierung dabei bis jetzt geschlagen hat, und was noch zu tun ist, lesen Sie exklusiv in der App ...