Hospiz- und Palliativmedizin
Regionale Palliativnetze werden gestärkt
Alle 294 Landkreise und 107 kreisfreien Städte der Republik sollen künftig einen Koordinator für ihre regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerke erhalten.
Veröffentlicht:Ein hehres Ziel: Alle 294 Landkreise und 107 kreisfreien Städte der Republik sollen künftig einen Koordinator für ihre regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerke erhalten. In Ballungsräumen könnten es sogar gleich mehrere sein. Damit soll zum einen der Aufbau solcher Netzwerke vorangetrieben werden. Zum anderen soll die Versorgung so bedarfsgerechter werden.
Dazu sollen die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen „gemeinsam und einheitlich“ Fördermittel bereitstellen, heißt es im Entwurf des Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (GVWG). Der Förderbetrag liegt bei maximal 15.000 Euro je Kalenderjahr und Netzwerk. Das kostet die Kassen pro Jahr insgesamt über sechs Millionen Euro. Die Kommunen sollen sich nach Wunsch des Gesetzgebers an dieser Förderung beteiligen – und zwar nicht nur „ideell“. Bestehende Versorgungsstrukturen sollen dabei explizit beibehalten und einbezogen werden.
Die Aufgaben des Netzwerkkoordinators beschreibt ein neuer Paragraf 39 d SGB V wir folgt:
- Unterstützung der Kooperation und Koordination der Maßnahmen der Mitglieder des regionalen Netzwerkes,
- Information der Öffentlichkeit über die Versorgungsangebote des Netzwerkes in enger Abstimmung mit weiteren informierenden Stellen auf Kommunal- und Landesebene,
- Initiieren, Koordinieren und Vermitteln von interdisziplinären Fort- und Weiterbildungsangeboten zur Hospiz- und Palliativversorgung sowie zur Netzwerktätigkeit,
- Organisation regelmäßiger interner Netzwerktreffen
- Anbahnen von Kooperationen mit thematisch verwandten Akteuren, etwa Pflegestützpunkten oder lokalen Demenznetzwerken,
- Regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit anderen Netzwerken auf Kommunal- und Landesebene. (reh)