Rösler verpasst bei Reform den Absprung

Die Union drückt beim geplanten Versorgungsgesetz aufs Gaspedal. Ihre Vorschläge zur medizinischen Versorgung sind - wenn auch nicht revolutionär - vergleichsweise konkret. Künftig sollen regionale Versorgungsausschüsse die Bedarfsplanung organisieren. Viele Fragen aber sind offen.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:

Serie zum GKV-Versorgungsgesetz: Alle Artikel über "Röslers Hürdenlauf"

BERLIN. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler ist derzeit vollauf mit seiner Partei beschäftigt. Nicht ohne Grund: Die FDP liegt seit Wochen am Boden, die Umfrageergebnisse sind schlechter denn je.

So verwundert es kaum, dass die Union derzeit das Tempo beim von der Koalition geplanten "Versorgungsgesetz" vorgibt.

In einem viel beachteten 14-Punkte-Papier hat die Arbeitsgruppe Gesundheit der Unionsfraktion zahlreiche Vorschläge für eine Neujustierung der medizinischen Versorgung in Deutschland gemacht.

Noch vor Ostern - das wäre Ende April - sollen daraus Eckpunkte für die nächste Gesundheitsreform der Koalition abgeleitet werden.

Ein wichtiger Aspekt in dem Papier ist die künftige Bedarfsplanung. Nach Schätzungen der KBV gehen bis zum Jahr 2020 etwa 24.000 Hausärzte und 28.000 Fachärzte in den Ruhestand. Ende 2009 waren 23,1 Prozent der Hausärzte älter als 59 Jahre.

Die Frage, ob Deutschland deshalb ein Ärztemangel droht, ist umstritten. Die Krankenkassen verneinen einen Mangel und sprechen von Überversorgung, die es abzubauen gelte. Dass es künftig Versorgungsengpässe auf dem Land geben wird, ist allerdings unstrittig.

Heutige Bedarfsplanung - zu starr und zu großräumig

Die Union will daher auf der jeweiligen KV-Ebene einen regionalen sektorübergreifenden Versorgungsausschuss zur Bedarfsplanung einrichten. Diesem sollen jeweils Vertreter der KVen, Landesärztekammern, Landeskrankenhausgesellschaften und gesetzlichen Krankenkassen und das für die gesundheitliche Versorgung zuständige Landesministerium angehören.

Streitpunkte bei der Versorgungsplanung






(HL)

Die Versorgungsausschüsse sollen die Bedarfsplanung kleinräumiger und flexibler gestalten können. Die heutigen Planungsbezirke seien "oftmals zu großräumig und wenig zielgenau ausgerichtet", heißt es in dem Papier. Das entspricht der Einschätzung der KBV: "Die heutige Bedarfsplanung ist zu starr", bestätigt KBV-Chef Dr. Andreas Köhler.

Künftig sollen nach Ansicht der Union die ambulanten Angebote der Krankenhäuser in unterversorgten Regionen berücksichtigt werden. Institutsermächtigungen sollen dabei gegenüber Einzelermächtigungen Vorzug haben.

Das sieht die Bundesärztekammer (BÄK) kritisch. "Diesen Punkt müssen wir noch diskutieren", sagte BÄK-Vize Dr. Frank-Ulrich Montgomery der "Ärzte Zeitung".

Den Plänen der Union zufolge soll ein Prozent der Gesamtvergütung der jeweiligen KV in einen Strukturfonds fließen. Damit sollen finanzielle Anreize für eine Niederlassung in unterversorgten Gebieten geschaffen werden. Das ist nach Ansicht der BÄK "inakzeptabel".

Schließlich sei die medizinische Versorgung eine "gesamtgesellschaftliche Aufgabe", so Montgomery. Darüber hinaus soll die Möglichkeit der KVen ausgebaut werden, "zu Lasten der Gesamtvergütung Ärzte anstellen" zu können.

Über- und Fehlversorgung sollen abgebaut werden

Die Union hat zudem der Über- und Fehlversorgung den Kampf angesagt. Denn nach Meinung der CDU/CSU-Gesundheitspolitiker gibt es bisher zu wenige Instrumente, um "bestehende Überversorgung in manchen Bezirken zielgerichtet zu Gunsten schlechter versorgter Bezirke abzubauen".

Künftig soll es daher leichter werden, Praxissitze von Ärzten, die in den Ruhestand gehen, aufzukaufen. Damit könnte die Zahl der Arztsitze in überversorgten Gebieten reduziert werden.

Darüber hinaus will die Union MVZ fördern. Die Leitung eines MVZ soll künftig "rechtlich wie praktisch" in ärztlicher Hand liegen.

Schließlich dürfe "Gewinnmaximierung" niemals Vorrang vor den "Bedürfnissen einer qualitativen Patientenversorgung" haben, begründet die Union ihr Anliegen.

Die BÄK lobt dies als "Schritt in die richtige Richtung". Allerdings müsse auch die "materielle Mehrheit" bei den Ärzten liegen, so BÄK-Vize Montgomery.

Lesen Sie dazu auch: Koalition startet Reform der Versorgung

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 20.01.201109:59 Uhr

Alter Wein in neuen Schläuchen!

Das angeblich "viel beachtete 14-Punkte-Papier" der "Arbeitsgruppe Gesundheit der Unionsfraktion" ist doch nicht mehr als hektische Betriebsamkeit. Und dass "regionale Versorgungsausschüsse die Bedarfsplanung organisieren" sollen, erinnert doch sehr an die früher von der SPD favorisierten "regionalen Gesundheitskonferenzen".

Damals von der SPD wie heute witzigerweise von der CDU/CSU Fraktion geforderte Gremien "mit Vertretern der KVen, Landesärztekammern, Landeskrankenhausgesellschaften und gesetzlichen Krankenkassen und des für die gesundheitliche Versorgung zuständige Landesministerium" zu besetzen, sind doch nichts Anderes als alter Wein in neuen Schläuchen!

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM in Dortmund

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