Schleswig-Holstein
Schritt für Schritt zur Pflegekammer
Schleswig-Holstein kommt der neuen Pflegekammer näher: Das nächste Ziel ist, die Pflegeberufe für die Mitarbeit zu begeistern.
Veröffentlicht:NEUMÜNSTER. Schleswig-Holstein hat die weiteren Schritte zur Gründung der Pflegekammer konkretisiert. Sichtbares Zeichen nach außen war dafür die Eröffnung der Geschäftsstelle des Errichtungsausschusses in Neumünster.
Als "Meilenstein" bezeichnete Patricia Drube die Eröffnung der neuen Zentrale in der fünftgrößten Landesstadt. Als Vorsitzende des Errichtungsausschusses zur Gründung der Pflegekammer erwartet sie, dass die Arbeit des Ausschusses durch die Geschäftsstelle unterstützt wird.
Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) sieht mit der Geschäftsstelle eine "zuverlässige Dialog- und Kontaktmöglichkeit auf dem Weg zur Pflegekammer" geschaffen. Von hier wird in den kommenden Monaten vor allem an der bevorstehenden Registrierung der rund 25.000 Pflegekräfte im Haus gearbeitet werden.
Konkrete Zahlen fehlen
Die Registrierung ist Grundlage für die Wahl zur ersten Kammerversammlung der Pflegekammer, die spätestens im Sommer 2018 gegründet sein soll. Auch die Arbeit der bereits gegründeten Ausschüsse - neben dem Errichtungsausschuss gibt es Gremien für die Öffentlichkeitsarbeit, für Registrierung und EDV sowie einen Hauptausschuss - wird von Neumünster aus gesteuert.
Neben der Registrierung wird es auch Informationsveranstaltungen im Land geben, damit die Pflegeberufe über die Aufgaben der Kammer informiert und für eine Mitgestaltung sowie ehrenamtliches Engagement gewonnen werden. "Vor allem möchten wir die Kollegen motivieren, sich aktiv einzubringen und für die Wahl zu kandidieren", sagte Drube. Die Kammer hat nach ihrer Ansicht das Potenzial, die Expertise der Pflege stärker in das Gesundheitswesen einfließen zu lassen.
Flyer soll Pflegende informieren
Registrierung und Information sind dringend erforderlich: Konkrete Daten über die tatsächliche Zahl an Pflegekräften gibt es nicht. Auch das Wissen um die Aufgaben der neuen Kammer ist dünn.
In einem Flyer erklärt deshalb bislang das Sozialministerium interessierten Pflegenden, was die Kammer leisten soll - und was nicht. Darin wird klargestellt, dass die Kammer zwar für Berufsordnung, Qualitätssicherung, Weiterbildung, Fortbildung, Unterstützung im Berufsalltag und Beratung der Politik zuständig sein wird, nicht aber etwa für Tarifverhandlungen, Verbandspolitik oder Qualitätsprüfungen.
9,80 Euro Monatsbeitrag als Referenz
Die künftige Kammerversammlung wird aus 40 Personen bestehen, wobei das bislang unbekannte Zahlenverhältnis zwischen den drei Berufsgruppen Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege abgebildet werden muss. Eine der ersten Fragen, mit denen sich die Kammerversammlung beschäftigen wird, ist die nach den Gebühren. Fest steht bereits, dass es eine Staffelgebühr nach Einkommenshöhe geben wird.
Die Gebührenstaffel aus der bislang einzigen Pflegekammer in Rheinland-Pfalz nannten Mitglieder des schleswig-holsteinischen Errichtungsausschuss als Referenzwert. Danach zahlt eine Pflegekraft mit einem Einkommen zwischen 2500 und 4500 Euro einen Monatsbeitrag von 9,80 Euro für die Pflichtmitgliedschaft in der Kammer.
Jede Pflegefachperson aus den drei genannten Berufen wird Pflichtmitglied der Kammer. Angehörige von Assistenz- oder helfenden Berufen können freiwillig Mitglied werden. Wo in Schleswig-Holstein die Kammer später einmal ihren Sitz haben wird, ist offen - mit der Geschäftsstelle des Errichtungsausschusses wurde keine Vorentscheidung getroffen.