E-Health

Schweizer Bundesrat knöpft sich elektronische Patientenakte vor

Die Schweizer Regierung will die schleppende Verbreitung des elektronischen Patientendossiers forcieren und dessen Akzeptanz bei den Eidgenossen steigern.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Ärztin mit Klemmbrett

In puncto Patientendaten noch analog unterwegs? In der Schweiz ist das elektronische Patientendossier – das Pendant zur elektronischen Patientenakte in Deutschland – noch nicht flächendeckend ausgerollt.

© Franz Pflueg / stock.adobe.com

Bern. Im Vergleich zum Hickhack um das feingranulare Dokumentenmanagement in der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland ist die Schweiz mit ihrem Pendant, dem elektronischen Patientendossier (EPD) schon viel weiter. Für die Eidgenossen ist die Frage des Zugriffsrechts längst geklärt: Die Patienten sollen selbst bestimmen, wer welche Dokumente wann einsehen darf. So weit, so gut.

Das EPD, das noch im weiteren Verlauf dieses Jahres schrittweise, aber flächendeckend in der Alpenrepublik eingeführt werden soll, ist, wie es der Bundesrat nennt, „mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert. Die nachhaltige Finanzierung ist nicht ausreichend sichergestellt. Die dezentrale Umsetzung und das komplexe Zertifizierungsverfahren erschweren die Umsetzung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) und haben zu Verzögerungen geführt.“

Weil das EPDG als Rahmengesetz ausgestaltet worden sei, seien nur wenige Zuständigkeiten geregelt. Außerdem habe sich schon früh gezeigt, dass bestimmte Weiterentwicklungen notwendig sein würden, um den Nutzen des EPD für alle Beteiligten zu erhöhen. Denn die schweizerische Version der ePA soll, wie ihr deutsches Pendant auch, die Qualität der medizinischen Versorgung stärken, die Behandlungsprozesse verbessern, die Patientensicherheit erhöhen und die Effizienz des Gesundheitssystems steigern helfen.

Auch ambulant tätige Gesundheitspersonen verpflichtet

Um den digitalen EPD-Turbo zu zünden, hat der Bundesrat nun im August einen Bericht verabschiedet, der eine Reihe entsprechender Maßnahmen vorschlägt. Die Nutzung des EPD ist bisher erst im stationären Bereich verbindlich vorgeschrieben. Das Parlament hat nun entschieden, dass „in Zukunft auch ambulant tätige Gesundheitsfachpersonen verpflichtet werden sollen, sich am EPD zu beteiligen. Die Aufhebung der Freiwilligkeit im ambulanten Bereich wird zur Verbreitung des EPD beitragen.“

Außerdem will der Bundesrat bis zum Frühjahr 2022 prüfen, ob das aufwändige Zertifizierungsverfahren der sogenannten Stammgemeinschaften durch eine staatliche Anerkennung ersetzt werden soll. Auch nach der Erstzertifizierung würden für die Stammgemeinschaften jährliche Wiederholungsprüfungen und Re-Zertifizierungen anfallen, die mit zusätzlichen Kosten einhergingen.

eHealth Suisse erklärt „Stamm-Gemeinschaften“

Zum organisatorischen Hintergrund erläutert die Koordinierungsstelle eHealth Suisse: „Das EPD ist ein Zusammenschluss von einzelnen autonomen Projekten. Dabei organisieren sich Gesundheitsfachpersonen und ihre Organisationen in einem technisch-organisatorischen Verbund. Solche Verbünde heißen ‚EPD-Gemeinschaften‘.

In einigen Gemeinschaften können die Patienten ihr persönliches EPD eröffnen. Solche Gemeinschaften nennt man ‚Stammgemeinschaften‘. Gemeinschaften und Stammgemeinschaften können dezentral in den Versorgungsregionen entstehen, zum Beispiel in einem Kanton oder übergreifend in mehreren Kantonen. Hier können sich alle Gesundheitsfachpersonen und ihre Einrichtungen anschließen, also beispielsweise Spitäler, Pflegeheime, Arztpraxen, Apotheken oder Spitex-Dienste.“

Damit möglichst viele Menschen in der Schweiz ein EPD eröffnen, sei es wichtig, betont der Bundesrat, dass die Stellen, an denen dies möglich ist, auf kurzem Weg gut erreichbar seien, die Eröffnung mit möglichst wenig Aufwand einhergehe und auch online möglich sei. Wichtig für eine verbreitete Nutzung und Akzeptanz des EPD sei zudem die „Information und Befähigung der Gesundheitsfachpersonen und der Bevölkerung, das EPD anzuwenden.“

Sie sollen daher für die EPD-Nutzung sensibilisiert werden. Zudem würden Benutzerfreundlichkeit sowie Funktionalität des EPD optimiert, um dessen Attraktivität zu erhöhen.

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