OLG Hamburg
Selbsttötung: Gericht spricht Arzt frei
Das Gericht spricht einen 75-Jährigen vom Vorwurf der versuchten Tötung auf Verlangen durch Unterlassen frei.
Veröffentlicht:HAMBURG. In einem Prozess um Sterbehilfe für zwei alte Menschen in Hamburg ist der angeklagte Arzt freigesprochen worden. Die Entscheidung der seinerzeit 81 und 85 Jahre alten Frauen, aus dem Leben scheiden zu wollen, sei von ihnen bewusst getroffen worden, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Die beiden Damen waren zuvor dem Verein "Sterbehilfe Deutschland" beigetreten und hatten einen Abschiedsbrief verfasst. Aus diesem ging hervor, dass sie sterben wollten und Rettungsmaßnahmen zu unterlassen seien.
Der 75 Jahre alte Arzt Dr. S. war vor dem Hamburger Landgericht angeklagt, weil er den Frauen im November 2012 tödliche Medikamente gebracht hatte. Ihm wurde versuchte Tötung auf Verlangen durch Unterlassen vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert. Der Beschuldigte habe die beiden Frauen mit Medikamenten versorgtund die Dosierung bestimmt, hatte das Gericht zum Verfahrensauftakt im Juni 2016 erklärt.
Die beiden Frauen hätten einen "von innerer Festigkeit und Zielstrebigkeit getragenen (....) Bilanzselbstmord" umgesetzt. Eine Tatherrschaft des Arztes habe daher nicht bestanden, so dass eine Strafbarkeit wegen Totschlags ausschied, erklärte das Gericht damals. Die Anklage hielt dem Arzt vor, er hätte Rettungsmaßnahmen einleiten müssen, sobald die Frauen nach der Einnahme der Medikamente bewusstlos waren. Der Darstellung des Gerichts nach wartete der Arzt nach dem Tod der beiden Frauen noch eine halbe Stunde, bevor er die Feuerwehr verständigte.
Nach der "Wittig"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Juli 1984 trifft den Sterbehelfer auch dann eine Rettungspflicht, wenn der Sterbewillige eine lebensrettende Behandlung nach dem Suizidversuch untersagt habe.
Da der Fall auf das Jahr 2012 zurückgeht, kam das Ende 2015 vom Bundestag verabschiedete Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung nicht zur Anwendung. (fst / dpa)