Coronavirus-Checks
So soll in der EU auf SARS-CoV-2 getestet werden
Nach welchen Kriterien sollen Ärzte und Kliniken Patienten für die Testung auf SARS-CoV-2 auswählen? Die EU-Kommission hat nun europäische Standards festgelegt.
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Welcher Patient soll getestet werden, ob er an COVID-19 erkrankt ist – und welcher nicht? Die EU hat das jetzt festgelegt.
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Brüssel. Wer sollte wann auf COVID-19 getestet werden? Und vor allem: Nach welchen Kriterien sollten Kliniken und Ärzte potenziell Coronavirus-Infizierte für einen Check auswählen, wenn es nicht genügend Tests gibt?
Die EU-Kommission hat nach langen Beratungen mit ihrem wissenschaftlichen Beirat erstmals Leitlinien für das Vorgehen in den 27 Mitgliedstaaten erlassen. Das klinge bürokratisch, gibt man in Brüssel zu. Ein abgestimmtes Vorgehen auf der Grundlage gemeinsamer Standards sei aber gerade in dieser eng verbundenen Völkergemeinschaft wichtig.
„Rechtzeitiges und genaues Testen“ wird als einer der wichtigsten Schlüssel zur Bekämpfung des Coronavirus bezeichnet. Denn eine effiziente Behandlung der Patienten liefere nicht nur „Informationen für die Überwachung der epidemiologischen Situation“, sondern helfe auch bei „der Erkennung asymptomatischer Fälle“.
Fünf Gruppen: Testen nach Dringlichkeit
In den EU-Staaten soll nach einem fünfstufigen Plan vorgegangen werden.
- Zur ersten Gruppe mit höchster Dringlichkeit gehören Klinik-Patienten mit ernsten Atemwegserkrankungen.
- In der zweiten Gruppe geht es um Menschen mit akuten Atemwegserkrankungen und die Mitarbeiter im Gesundheitswesen mit Symptomen. Dies gelte auch dann, wenn es lediglich leichte Anzeichen für eine mögliche Infektion gebe.
- An dritter Stelle stehen Patienten mit akuten Infektionen wie Lungenerkrankung, Krebs, Herzinsuffizienz, Nieren- oder Lebererkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes und Immunschwäche außerhalb der Kliniken.
- Dann folgen ältere Menschen mit chronischen Krankheiten.
- Nur wenn die Epidemie örtlich begrenzt sei und die nötigen Ressourcen vorhanden sind, sollen alle Betroffenen mit Atemwegserkrankungen untersucht werden.
Positives Urteil für Drive-In-Abstrichstellen
Patienten, die bereits als positiv bestätigt wurden, brauchen keinen erneuten Test. Grundsätzlich sollen alle Überprüfungen von Erkrankten entweder vom Hausarzt oder vom Krankenhaus durchgeführt werden.
Die Überprüfung symptomfreier Personen, die nicht in Kontakt mit Infizierten standen, ist freiwillig und nicht vorrangig, heißt es in dem Papier. Positiv bewertet man in Brüssel die inzwischen verbreiteten Drive-in-Untersuchungsstellen, bei denen potenziell Erkrankte die Arztpraxen erst gar nicht betreten müssen.
Die Empfehlungen hat das gerade erst aufgestellte Expertenteam der Europäischen Union erarbeitet. Von deutscher Seite gehören ihm der Präsident des Robert Koch-Institutes, Professor Lothar H. Wieler, sowie der Leiter des Instituts für Virologie der Berliner Charité, Professor Christian Drosten, an.
Gemeinsame europäische Reserve für Notfallausrüstung
Bewegung gibt es inzwischen auch bei der von der EU-Kommission eingeleiteten zentralen Beschaffung von medizinischen Produkten. „Mit der ersten Einrichtung der gemeinsamen europäischen Reserve von medizinischer Notfallausrüstung setzen wir die Solidarität der EU in die Tat um“, erklärte die Präsidentin der Kommission, Ursula von der Leyen, am Donnerstag in Brüssel.
Es geht dabei in erster Linie um medizinische Ausrüstung für die Intensivpflege wie Beatmungsgeräte, persönliche Schutzausrüstungen wie wiederverwendbare Schutzmasken sowie Impfstoff, Therapeutika und Labormaterial.
Geplant ist, dass die Produkte von mehreren Mitgliedsstaten gelagert und von dort aus auf die EU-Länder verteilt werden.
Bewerbungen für Vorratszentren
Bisher haben sich mehr als ein halbes Dutzend Regierungen darum beworben, solche Zentren zur Vorratshaltung aufzubauen. Die Kosten werden zu 90 Prozent von der EU getragen. Bisher wurden dafür 50 Millionen Euro bereitgestellt.
Der für das Krisenmanagement zuständige EU-Kommissar Janez Lenarcic betonte am Donnerstag, dass Deutschland seine Beschränkungen zurückgenommen habe und nun am europäischen Zivilschutz-Mechanismus teilnehme.