Bemessungsgrenzen in GKV, Pflege und Rente

Sozialkassen langen 2020 kräftiger zu

Die Bemessungsgrenzen steigen um über drei Prozent. Grund ist das deutliche Gehaltsplus 2018.

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BERLIN. Auf Gutverdiener kommen auch im kommenden Jahr höhere Sozialabgaben zu. Das geht aus dem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor. Maßgeblich für die neuen Rechengrößen in den Sozialversicherungen ist die Einkommensentwicklung im Jahr 2018. Die Bruttolöhne und -gehälter legten im alten Bundesgebiet um 3,06 Prozent, in den neuen Ländern um 3,38 Prozent zu – deutlich stärker als im Vorjahr.

Die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt um 150 Euro auf 4687,50 Euro (jährlich: 56.250 Euro). Bis zu dieser Grenze wird das Einkommen im kommenden Jahr zur Beitragsberechnung herangezogen. Die ebenfalls einheitliche Versicherungspflichtgrenze wird um 1800 Euro auf 62.550 Euro hochgesetzt.

In der gesetzlichen Renten- und in der Arbeitslosenversicherung erfolgt die Bemessung nach wie vor nach Ost und West getrennt: In den alten Ländern endet die Bemessung künftig bei 6900 Euro (plus 200 Euro), in den neuen Ländern bei 6450 Euro (plus 300 Euro).

Eine weitere wichtige Rechengröße ist die sogenannte Bezugsgröße, die beispielsweise bei der Mindestbeitragsbemessung freiwilliger GKV-Mitglieder einschlägig ist. Sie steigt im kommenden Jahr um 70 Euro auf 3185 Euro, in den neuen Ländern um 140 auf 3010 Euro. (fst)

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