Baden-Württemberg
Spahn-Entwurf: Große Gefahr für kleine Kassen
Baden-Württemberg sieht im Versorgungsverbesserungs-Gesetz eine akute Gefahr gerade für kleine Kassen. Doch am Donnerstag will der Bundestag Fakten schaffen.
Veröffentlicht:Stuttgart. Die baden-württembergische Landesregierung hat ihren Widerstand gegen das geplante Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) bekräftigt. Es sei falsch, die Rücklagen der Kassen heranzuziehen, um das drohende Defizit in der GKV in Höhe von vermutlich 16,6 Milliarden Euro anteilig zu finanzieren.
Dies treffe vor allem die baden-württembergischen Kassen, die „dank guter Strukturpolitik und sparsamen Wirtschaftens Rücklagen erwirtschaften konnten“, heißt es in der Antwort des Sozialministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag. Die Kassen seien ohnehin schon durch die geplante Regionalkomponente im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich ab 2021 „drastisch“ betroffen.
„Wenige Fälle können zur Insolvenz führen“
Für kleine und geschlossene Betriebskrankenkassen sei eine Rücklage von nur noch 0,4 Monatsausgaben unzureichend, um Ausgabenschwankungen abzusichern. „Bereits wenige Hochkostenfälle können ggf. zu einer Insolvenz führen“, so das Sozialministerium.
Der vorgesehene zusätzliche Bundeszuschuss von fünf Milliarden Euro werde „nicht annähernd der Finanzierungsverantwortung des Bundes gerecht“, heißt es. Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme zum GPVG, den Zuschuss auf elf Milliarden Euro zu erhöhen – was die Regierung bereits zurückgewiesen hat.
Viele Maßnahmen in der Pandemiebekämpfung seien vom Bund verordnet und mit Hinweis auf eine spätere angemessene Beteiligung des Bundes von der GKV finanziert worden. „Diese Zusage gilt es jetzt bundesseitig einzuhalten“, fordert Landesgesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne).
Kassen dürfen keine Liquiditätskredite aufnehmen
Im Hinblick auf die Versorgung von Versicherten, deren Behandlung besonders kostenintensiv ist, wurde mit dem Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) zwar ein Risikopool eingeführt, der bei Leistungsausgaben von über 100.000 Euro pro Jahr greift. Doch werden diese Hochkostenfälle erst mit zeitlicher Verzögerung ausgeglichen, so dass eine Kasse in Vorlage gehen muss.
„Brisant“ sei dabei der Umstand, dass Kassen die Aufnahme von Liquiditätskrediten verboten ist. Die Landesregierung sei bereits im Gespräch mit dem BKK Landesverband Süd darüber, wie eine Zwischenfinanzierung für solche Kassen aussehen könnte.
Die Chancen, den Gesetzentwurf noch durch den Bundesrat grundlegend zu verändern, bewertet Lucha skeptisch. Da es sich um ein Einspruchsgesetz handele, könnten die befürchteten Folgewirkungen „nur schwer abgemildert werden“.
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags wird am Mittwoch den Entwurf abschließend beraten, am Donnerstagnachmittag ist die Verabschiedung des Gesetzes im Parlament angesetzt. Die erneute Beratung der Länderkammer ist für den 18. Dezember vorgesehen.