Kabinettsentwurf

Spahn: Neues Stellenprogramm für Hilfskräfte soll Altenpfleger entlasten

Gesundheitsminister Spahn springt den personell dünn besetzten Pflegeheimen zur Seite. Ein von ihm geplantes Gesetz sieht bis zu 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte vor. Ob die am Arbeitsmarkt zu finden sind, darüber gehen die Meinungen auseinander.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht: | aktualisiert:
20.000 Stellen für Pflegehilfskräfte sollen in Altenpflegeheimen geschaffen werden.

20.000 Stellen für Pflegehilfskräfte sollen in Altenpflegeheimen geschaffen werden.

© picture alliance/dpa

Berlin. Pflegefachkräfte in Heimen sollen durch zusätzliche Assistenzkräfte entlastet werden. Das sieht der Entwurf für das geplante Versorgungsverbesserungsgesetz vor, der am Mittwoch im Bundeskabinett beraten und verabschiedet werden soll.

Dem von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingebrachten Gesetzentwurf zufolge sollen für stationäre Altenpflegeeinrichtungen bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte vollständig über einen Vergütungszuschlag der Pflegekassen finanziert werden. Finanzielle Belastungen für die Heimbewohner soll es dadurch nicht geben.

Keine neuen Belastungen für Heimbewohner

Für die Pflegekassen könnten dagegen in den Jahren 2021 und 2022 zusätzliche Ausgaben von etwas mehr als einer Milliarde Euro entstehen, heißt es im Entwurf. Zu erwarten seien aber auch „direkte und indirekte Beschäftigungseffekte“, die zu Mehreinnahmen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen führten.

Die jeweiligen Stellenzuwächse in den Heimen sollen nach den Pflegegraden differenziert sein. Vertreter der Kassen, der Anbieter wie der Pflegeberufe hatten im Februar dieses Jahres ein Konzept für ein neues Verfahren zur Personalbemessung in der Langzeitpflege vorgelegt. Danach sollen die Personaleinsätze in Heimen flexibler gehandhabt werden und mehr Assistenzkräfte aushelfen.

Spahn: Pflege wird attraktiver

Gesundheitsminister Spahn sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ am Montag, jedes Pflegeheim werde vom Stellenprogramm profitieren. Packten „mehr Kolleginnen und Kollegen“ in den Einrichtungen an, werde der Pflegejob auch attraktiver.

Im Zuge des zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz bekommen die Heime bereits bis zu 13.000 zusätzliche Stellen für Pflegefachkräfte finanziert. Der Haken: Bis Mitte dieses Jahres konnten erst knapp 2700 zusätzliche Stellen über das Programm geschaffen werden.

Pflegerat: Viel zu kleiner Schritt

Die nunmehr geplanten 20.000 zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte seien „ein erster, wenn auch viel zu kleiner Schritt in Richtung der Einführung eines verbindlichen Personalbemessungsinstruments“ für Pflegeeinrichtungen, kommentierte der Deutsche Pflegerat das Vorhaben. „Fakt“ sei, dass das 2019 aufgelegte Programm für zusätzliche Altenpfleger sein Ziel „meilenweit“ verfehlt habe. Voraussetzung für die Besetzung einer neuen Stelle als Pflegehilfskraft müsse mindestens eine einjährige Pflegeassistenzqualifizierung nach Landesrecht sein.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) lobte, mit dem Stellenprogramm werde den Bewohner in Heimen „mehr Zeit für Pflege und Betreuung zur Verfügung gestellt“. Anders als bei den Pflegefachkräften werde es gelingen, die zusätzlichen Stellen auch zu besetzen, so bpa-Chef Bernd Meurer. „Wenn wir damit die Pflegekräfte entlasten können, profitieren alle.“

Grüne: „Stolz und Stückwerk“

Die Sprecherin für Alten- und Pflegepolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, Kordula Schulz-Asche, betonte, es sei gut, „dass der Bundesgesundheitsminister mitgeschrieben hat, dass Pflegekräfte fehlen“. Leider führe das nicht dazu, dass er seine Hausaufgaben mache, sagte die Grünen-Politikerin am Montag. Es reiche nicht, Stellen zu finanzieren, „wenn diese Stellen am Ende des Tages nicht besetzt werden“.

Die Pflege brauche „strukturelle Reformen“, sagte Schulz-Asche. Nur so lasse sich der Pflegeberuf attraktiver gestalten. „Deshalb ist das, was die Bundesregierung zeigt, Stolz und Stückwerk“.

Höherer Bundeszuschuss

Kompensiert werden soll mit dem geplanten Gesetz auch die aufgrund der Corona-Krise zu erwartenden Mindereinnahmen bei den gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr. Zu diesem Zweck will der Bund weitere fünf Milliarden Euro aus Steuermitteln bereitstellen. Der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung würde damit von 14,5 auf 19,5 Milliarden Euro steigen.

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