COVID-19
Neue Testverordnung drückt Kosten bei Coronatests deutlich
Für Coronatests sollen die Testzentren deutlich weniger Gelder bekommen. Und die KVen sollen künftig deren Abrechnung kontrollieren, will Minister Spahn in einer neuen Testverordnung regeln.
Veröffentlicht:
Ein Mann in Schutzkleidung blickt aus dem Fenster eines Containers in einem Corona-Testcenter.
© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Berlin. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Kosten bei den sogenannten Bürgertests einfangen und die Schlupflöcher für Manipulationen bei den Abrechnungen der Teststellen zuschütten. „Mehr Kontrolle ist notwendig“, sagte der Minister am Donnerstag vor der Bundespressekonferenz in Berlin.
Dafür hat er am Donnerstag eine Fortschreibung der Corona-Testverordnung in die Abstimmung mit den Ministerien weitergeleitet. Nach der neuen Verordnung soll künftig der Steuerzahlen die Kosten für die Bürgertests übernehmen. Bislang wurden sie beim Gesundheitsfonds abgeladen.
2021 sind dies ausweislich des der „Ärzte Zeitung“ vorliegenden Entwurfs bis dato 1,4 Milliarden Euro gewesen. Bis Juli kommen je eine Million Tests bis zu 21 Millionen Euro dazu, ab Juli 13,4 Millionen Euro.
Hürde für neue Teststellen
Ab dem 1. Juli sollen nun die Vergütungen für die Testkits und die Testung selbst deutlich sinken. Die Sachkosten sollen auf pauschal 4,50 Euro gekürzt werden; bis zum Stichtag sind noch bis zu sechs Euro möglich. Die Testung kann ab. 1 Juli nur noch mit acht Euro abgerechnet werden, bislang sind es bis zu 15 Euro. Neu sollen ab Juli Selbsttests werden, die der Kunde der Teststelle unter Aufsicht selbst ausführt.
Das Ziel, eine flächendeckende Testinfrastruktur aufzubauen, sei erreicht worden, betonte Spahn am Donnerstag in Berlin. Mit der Testverordnung sollen nun aber die Allgemeinverfügungen der Länder fallen. Damit habe jeder, der gewollt habe, als Teststellenbetreiber loslegen können.
Insgesamt gibt es geschätzt inzwischen 15 .000 Testzentren- und stellen. Neue Stellen werde es künftig nur noch nach einer Einzelbeauftragung geben. Die bisher aufgrund von Allgemeinverfügungen operierenden Teststellen „sind nach einer Übergangsphase weg“, sagte Spahn.
KVen sollen Rechnungen prüfen
Sammelabrechnungen überregional agierender Teststellenbetreiber sollen nicht mehr möglich sein. Zudem sollen künftig die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verpflichtet werden, ab August die Zahlungsflüsse an die Finanzbehörden zu melden. Dazu zählen auch alle Zahlungen, die bis 31. Juli geleistet worden sind. Die Teststellenbetreiber müssen alle abrechnungsrelevanten Daten bis 31. Dezember aufbewahren.
Spahn kündigte schärfere Kontrollen an. „Kriminelle Bereicherung wollen wir unterbinden“, sagte der Minister. Er unterstütze das harte Vorgehen der Staatsanwaltschaften bis hin zu Haftbefehlen. Die harten Schritte des Verordnungsgebers folgen dem Bekanntwerden von Abrechnungsmanipulationen, die derzeit von den Staatsanwaltschaften untersucht werden.