Schutz vor Corona-Infektion
Spahn lässt 400 Millionen FFP-2-Masken an Risikogruppen verteilen
Die Bundesregierung will 27 Millionen Bürger, die ein höheres Risiko für einen schweren Corona-Infektions-Verlauf haben, mit FFP-2-Masken zum Schutz vor einer Ansteckung ausstatten. Die Verteilung soll noch vor Weihnachten beginnen.
Veröffentlicht:Berlin. Die Bundesregierung bringt bis 15. April rund 400 Millionen FFP-2-Masken für knapp 2,5 Milliarden Euro unter die Leute. Anspruch auf die gegen eine geringe Eigenbeteiligung abzugebenden Masken sollen besonders gefährdete Personengruppen haben.
Das geht aus dem Entwurf einer „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ hervor, den Gesundheitsminister Jens Spahn am Mittwoch vorgestellt hat. Spahn setzt damit Beschlüsse des Bundestages und Bundesrates im 3. Bevölkerungsschutzgesetzes sowie der Ministerpräsidenten der Länder um. „Die Masken sind EU-genormt oder haben eine vergleichbare Qualität“, sagte Spahn. Die Masken würden ausschließlich über Apotheken abgegeben.
Laut Entwurf können die Masken aus der Europäischen Union, aus USA und Kanada, Australien und Neuseeland, Japan und Deutschland stammen. „Wir setzen verstärkt auf Produktion in Deutschland und der EU“, sagte Spahn. Die laufe zur Zeit aber erst an.
27 Millionen Menschen haben einen Anspruch
Ansprüche auf die Ausgabe von insgesamt 15 Masken sollen sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Menschen mit höheren Risiken für einen schweren Verlauf einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus haben. Diesen etwa 27 Millionen Menschen umfassenden Personenkreis hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) bereits vor einigen Wochen auf Anfrage des Gesundheitsministeriums definiert. Dazu zählen:
- über 60-Jährige sowie
- Menschen mit COPD oder
- chronischer Herzinsuffizienz,
- chronischer Niereninsuffizienz,
- zerebrovaskulärer Erkrankung, insbesondere Schlaganfall,
- Diabetes mellitus Typ 2,
- aktive, fortschreitenden oder metastasierenden Krebserkrankungen beziehungsweise,
- bevorstehenden Therapien mit Immunsuppressiva,
- Organ- oder Stammzelltransplantationen sowie
- Frauen mit Risikoschwangerschaften.
Die Ermittlung der Risikogruppen soll laut Verordnungsentwurf keine ärztlichen Kapazitäten binden. Deshalb werden sie aus den Routinedaten der Kassen und privaten Versicherer „grundsätzlich administrativ“ herausgefiltert.
Ausgabe in drei Schritten
Die Masken sollen in drei Schritten ausgegeben werden. Die ersten drei Masken sollen nach Inkrafttreten der Verordnung in den kommenden Tagen bis zum 31. Dezember zum Beispiel gegen Vorlage eines Altersnachweises abgegeben werden. Dafür überweist das Bundesamt für Soziale Sicherung 491,4 Millionen Euro pauschal an den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands.
Die weiteren zwölf Masken können zwischen dem 1. Januar und dem 15. April abgeholt werden. Dafür sollen die Berechtigten von ihren Krankenkassen fälschungssichere Coupons per Post erhalten. Die Eigenbeteiligung soll bei einem Abgabewert von 90 Euro insgesamt fünf Euro betragen.
Diese Chargen werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und aus Bundesmitteln finanziert. Die Apotheken sollen ausweislich des Verordnungsentwurfs sechs Euro je Maske einschließlich Umsatzsteuer erhalten.
Die Masken sollen zum Schutz auch über die Weihnachtstage dienen, sagte Jens Spahn. Sie seien aber kein Freifahrtschein für die Aufgabe von Abstands- und Hygieneregeln.