Schutz vor Corona-Infektion

Spahn lässt 400 Millionen FFP-2-Masken an Risikogruppen verteilen

Die Bundesregierung will 27 Millionen Bürger, die ein höheres Risiko für einen schweren Corona-Infektions-Verlauf haben, mit FFP-2-Masken zum Schutz vor einer Ansteckung ausstatten. Die Verteilung soll noch vor Weihnachten beginnen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, hier mit FFP-2-Maske, stellte am Mittwoch die neue Rechtsverordnung zur Versorgung von Risikogruppen mit diesen Masken vor.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, hier mit FFP-2-Maske, stellte am Mittwoch die neue Rechtsverordnung zur Versorgung von Risikogruppen mit diesen Masken vor.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlin. Die Bundesregierung bringt bis 15. April rund 400 Millionen FFP-2-Masken für knapp 2,5 Milliarden Euro unter die Leute. Anspruch auf die gegen eine geringe Eigenbeteiligung abzugebenden Masken sollen besonders gefährdete Personengruppen haben.

Das geht aus dem Entwurf einer „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ hervor, den Gesundheitsminister Jens Spahn am Mittwoch vorgestellt hat. Spahn setzt damit Beschlüsse des Bundestages und Bundesrates im 3. Bevölkerungsschutzgesetzes sowie der Ministerpräsidenten der Länder um. „Die Masken sind EU-genormt oder haben eine vergleichbare Qualität“, sagte Spahn. Die Masken würden ausschließlich über Apotheken abgegeben.

Laut Entwurf können die Masken aus der Europäischen Union, aus USA und Kanada, Australien und Neuseeland, Japan und Deutschland stammen. „Wir setzen verstärkt auf Produktion in Deutschland und der EU“, sagte Spahn. Die laufe zur Zeit aber erst an.

27 Millionen Menschen haben einen Anspruch

Ansprüche auf die Ausgabe von insgesamt 15 Masken sollen sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Menschen mit höheren Risiken für einen schweren Verlauf einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus haben. Diesen etwa 27 Millionen Menschen umfassenden Personenkreis hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) bereits vor einigen Wochen auf Anfrage des Gesundheitsministeriums definiert. Dazu zählen:

  • über 60-Jährige sowie
  • Menschen mit COPD oder
  • chronischer Herzinsuffizienz,
  • chronischer Niereninsuffizienz,
  • zerebrovaskulärer Erkrankung, insbesondere Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • aktive, fortschreitenden oder metastasierenden Krebserkrankungen beziehungsweise,
  • bevorstehenden Therapien mit Immunsuppressiva,
  • Organ- oder Stammzelltransplantationen sowie
  • Frauen mit Risikoschwangerschaften.

Die Ermittlung der Risikogruppen soll laut Verordnungsentwurf keine ärztlichen Kapazitäten binden. Deshalb werden sie aus den Routinedaten der Kassen und privaten Versicherer „grundsätzlich administrativ“ herausgefiltert.

Ausgabe in drei Schritten

Die Masken sollen in drei Schritten ausgegeben werden. Die ersten drei Masken sollen nach Inkrafttreten der Verordnung in den kommenden Tagen bis zum 31. Dezember zum Beispiel gegen Vorlage eines Altersnachweises abgegeben werden. Dafür überweist das Bundesamt für Soziale Sicherung 491,4 Millionen Euro pauschal an den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands.

Die weiteren zwölf Masken können zwischen dem 1. Januar und dem 15. April abgeholt werden. Dafür sollen die Berechtigten von ihren Krankenkassen fälschungssichere Coupons per Post erhalten. Die Eigenbeteiligung soll bei einem Abgabewert von 90 Euro insgesamt fünf Euro betragen.

Diese Chargen werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und aus Bundesmitteln finanziert. Die Apotheken sollen ausweislich des Verordnungsentwurfs sechs Euro je Maske einschließlich Umsatzsteuer erhalten.

Die Masken sollen zum Schutz auch über die Weihnachtstage dienen, sagte Jens Spahn. Sie seien aber kein Freifahrtschein für die Aufgabe von Abstands- und Hygieneregeln.

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Kommentare
Dr. Veronika Bansagi-Bieber 10.12.202010:14 Uhr

Hallo!
Ich bin 81 Jahre alt-also ich gehöre zur Risikogruppe. Wo und wie kann ich von 400 Millionen FFP-2 Masken haben?
Wohne in München-Pasing.
Mit freundlichen Grüßen:
Dr.Veronika Bansagi-Bieber

Ruth Ney antwortete am 10.12.202014:17 Uhr

Nach einer aktuellen Meldung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. vom 10.12. können Apotheken frühestens ab dem 15. Dezember an Risikopatienten jeweils 3 kostenlose Schutzmasken verteilen. Die Patienten haben bis zum 31. Dezember Zeit, sich die FFP2-Masken abzuholen. Allerdings muss die entsprechende Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums erst noch in Kraft gesetzt sein.

Marion Landschulze 10.12.202008:10 Uhr

Ich denke da fehlen noch viele Risikogruppen. Wenn ich mich mal selber nehme und den Vergleich von COPD Patienten nehme, sehe ich mich persönlich als gefährdeter als ein großer Teil der COPD Patienten. Aber wie in vielen Sachen passe ich nicht zu den Risikogruppen, da ich ein "Einzelfall" bin, und meine Diagnosen zwar da sind, aber in keinem Katalog stehen. Selbst für Langzeitverordnungen muss ich jedes mal kämpfen, weil ich nicht zu dem Heilmittelkatalog passe. Zu meiner Person :Diagnosen, ich habe einen Roux Y Baypass wegen einer Gastroparese, mein Dickdarm ist nicht mehr vorhanden. OP wegen auch Darmlähmung. Ich habe eine kleinkapazitäre Harnblase und einen Reflux am rechten Harnleiter. Chronische Zystitden mit häufigen septischen Verläufen( seit 2014 über 30 Sepsen) . Ich habe einen Hashimoto und einen Morbus Bechterew. Das ganze Jahr über liege ich mehr im Krankenhaus als dass ich zu Hause bin. Dazu neheme ich mal meine Schwester. Sie hat einen COPD und raucht täglich trotzdem mind 20 Zigaretten, sie ist adipös auf Grund ihrer eigens verursachten Fehlernährung. Wegen des COPD bekommt sie schneller eine Impfung als ich, die tatsächlich immunologisch gesehen, gefährteter bin als meine Schwester. Ich denke auf Grund dieses Vorgehens versterben trotzdem noch viel zu viele chronisch Kranke, weil sie nicht in den Diagnosekatalog passen... Wie soll das geklärt werden? Keine Frage, ich gönne es natürlich meiner Schwester und es ist ok, dass Sie dazu gehört, denke aber, dass es da immernoch viele schwerstkranke ohne Impfung geben wird, die das nicht überleben werden, eben aus den schon genannten Gründen. Vielleicht sollte das mal überlegen werden und die niedergelassenen Praxen mitentscheiden lassen, welche seiner Patienten, aus Sicht des Arztes, es nötiger hätten.

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