„Blankoverordnung“ geplant
Pflegekräfte sollen mehr Verantwortung in der Versorgung übernehmen
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will Pflegekräften künftig mehr Verantwortung einräumen – etwa in der Wundversorgung. Unumstritten ist das als „Blankoverordnung“ bekannte Verfahren nicht.
Veröffentlicht:Berlin. Pflegekräfte sollen im Bereich der häuslichen Krankenpflege künftig stärker eigenverantwortlich tätig werden können. Dazu soll die allgemein als „Blankoverordnung“ bezeichnete Versorgungsform regelhaft im Sozialgesetzbuch verankert werden.
Das geht aus einem aktualisierten „Arbeitsentwurf“ des Bundesgesundheitsministeriums für ein „Pflegereformgesetz“ hervor. Das Papier liegt der „Ärzte Zeitung“ vor.
Entwurf einer neuen Pflegereform
Gestaffelte Entlastung bei Pflege-Eigenanteilen angedacht
Hausarzt behält den Hut auf
Ziel der geplanten Neuregelung sei es, die Rolle „gut ausgebildeter Pflegefachkräfte in der interprofessionellen Zusammenarbeit“ weiter zu stärken und die Pflegebeschäftigten in die Lage zu versetzen, mehr Verantwortung in der Versorgung zu übernehmen, schreibt das Gesundheitsministerium in seinem Papier.
Der Hausarzt trifft dabei lediglich die Entscheidung, dass eine Behandlung beim Patienten nötig ist. Über alles Weitere wie Art der Therapie, deren Frequenz und Dauer entscheidet der jeweilige Heilmittelerbringer. Dieses Verfahren soll nun auch in der professionellen Pflege greifen.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Pflegefachkraft für die jeweilige Tätigkeit qualifiziert ist, und dass sie sich dazu regelmäßig mit dem Arzt „rückkoppelt“, sprich austauscht.
Wundversorgung als Beispiel
Als besonders geeignet für eine „Blankoverordnung“ nennt das Ministerium Leistungen im Bereich der Wundbehandlung oder der Versorgung mit Kompressionsstrümpfen. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll in einer Richtlinie Details zur „Blankoverordnung“ für Pflegebeschäftigte festlegen.
Unumstritten ist die Regelung der „Blankoverordnung“ nicht. Pflegeverbände fordern zwar seit Jahren schon eine größere Eigenverantwortung für Pflegeprofis – beispielsweise in der Diabetes- oder der Dekubitusbehandlung.
Dafür aber immer erst eine „Blankoverordnung“ beim Hausarzt einholen zu müssen, sei angesichts der hohen Qualifikationsprofile in der Pflege anachronistisch und überdies wenig ressourcenschonend.
Ärztefunktionäre wiederum legen Wert darauf, dass die Letztverantwortung bei einem Arzt verbleiben und die „Blankoverordnung“ daher dem Prinzip der Delegation und nicht dem der Substitution ärztlicher Aufgaben folgen müsse. (Mitarbeit: af)