Widerspruchslösung oder aktive Entscheidung?

Spahn und Lauterbach präsentieren ihre Organspendelösung

Der Bundestag debattiert heute darüber, wie mehr Organspenden erreicht werden können. Die Spahnsche Widerspruchslösung schmeckt nicht jedem. Alternativvorschläge stehen in den Startlöchern.

Veröffentlicht:
Ein Geschenk an andere Menschen – „nicht mit der Brechstange zu erzwingen“: Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz will deshalb nicht die Widerspruchslösung.

Ein Geschenk an andere Menschen – „nicht mit der Brechstange zu erzwingen“: Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz will deshalb nicht die Widerspruchslösung.

© vchalup / stock.adobe.com

BERLIN. Im Kampf gegen den Mangel an lebensrettenden Spenderorganen stellen mehrere Bundestagsabgeordnete an diesem Montag einen neuen Gesetzentwurf vor. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach und andere wollen damit die Widerspruchslösung auf den Weg bringen. Der Antrag zielt auf eine ergebnisoffene Debatte im Bundestag über eine Neuregelung der Organspende ab – ohne Fraktionszwang.

Auch andere Abgeordnete arbeiten an einer Reform: Stefan Pilsinger (CSU) und Annalena Baerbock (Grüne) sprechen sich dafür aus, dass sich ein Bundesbürger etwa alle zehn Jahre aktiv entscheiden können soll –aber nicht muss–, ob er seine Organe spenden will oder nicht – zum Beispiel immer bei der Beantragung seines Personalausweises. Der Alternativvorschlag soll zwischen Mitte April und Anfang Mai vorgestellt werden.

„Ein parlamentarisches Foulspiel“

Die Grünen-Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonther warf Spahn „ein parlamentarisches Foulspiel“ vor. Es sei abgesprochen gewesen, dass beide Gruppen ihre Konzepte zeitgleich vorstellten, Spahn sei aber mit seinem Termin nun vorgeprescht, kritisierte sie im ARD-„Morgenmagazin“.

An dieser Stelle finden Sie Inhalte aus Datawrapper Um mit Inhalten aus Datawrapper zu interagieren oder diese darzustellen, brauchen wir Ihre Zustimmung. Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte aus Sozialen Netzwerken und von anderen Anbietern angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Weitere Information dazu finden Sie hier.

Unterdessen hat sich die Deutsche Stiftung Patientenschutz gegen die Widerspruchslösung ausgesprochen. Bei der Widerspruchsregelung könne von Spende keine Rede mehr sein, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. „Schweigen heißt aber nicht Zustimmung.“

Es sei ethisch besonders wertvoll, einem anderen Menschen sein Organ zu schenken, so Brysch weiter. „Doch dieses Geschenk ist nicht mit der Brechstange zu erzwingen.“

 Organspende nicht erzwingen

Brysch forderte, der Gesetzgeber müsse mehr Verantwortung in dem Bereich übernehmen. „Das Transplantationssystem muss in staatliche Hände gelegt werden.“ Das gelte sowohl für die Regeln und Verteilungskriterien als auch für die Organisation und die Kontrolle des Systems. Heute trägt unter anderem die Deutsche Stiftung Organtransplantation hier die zentrale Verantwortung.

Auch der Ethikrat-Vorsitzende Peter Dabrock ist gegen die Widerspruchslösung. „Damit wird für mich der Körper nach dem Hirntod zu einem Objekt der Sozialpflichtigkeit“, sagte der Theologieprofessor am Montag im Deutschlandfunk.

Dabrock bezweifelt, ob eine Änderung zu mehr Effizienz bei Organspenden führe. Außerdem könnte die Widerspruchslösung dem Vertrauen in das System an sich schaden.

Neues Gesetz tritt in Kraft

Gleichzeitig mit der Bundestagsdiskussion tritt heute ein Gesetz in Kraft, das die Bedingungen für die Organentnahme in den Kliniken verbessern soll.

An dieser Stelle finden Sie Inhalte aus Datawrapper Um mit Inhalten aus Datawrapper zu interagieren oder diese darzustellen, brauchen wir Ihre Zustimmung. Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte aus Sozialen Netzwerken und von anderen Anbietern angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Weitere Information dazu finden Sie hier.

Grund für die aktuelle Organspende-Debatte: In Deutschland herrscht ein Mangel an gespendeten Organen. So standen zuletzt 9400 Patienten auf den Wartelisten für eine Organtransplantation.

Erstmals seit 2010 war die Zahl der Organspender im vergangenen Jahr wieder gestiegen: 955 Menschen spendeten nach ihrem Tod ihre Organe für schwerkranke Patienten. Im Vergleich zu 2017 ist dies eine Steigerung von knapp 20 Prozent. (ajo mit dpa-Material)

Lesen Sie dazu auch: Organspende: Jens Spahn wieder mal Erster Praxis vs. Theorie: Ärzte nicht von Organspende-Gesetz überzeugt

Lesen Sie dazu auch: DSO-Jahresbericht: Negativtrend bei Organspenden gebrochen

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 04.04.201916:59 Uhr

Unwürdiges "Wettrennen" um die Widerspruchslösung

Beim Wettrennen um den erfolgreichsten Gesetzentwurf in der Transplantationsmedizin sollte es wohl zugehen wie im Winterschlussverkauf: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst"?

Eine kafkaeske Polit-Posse und der Ernsthaftigkeit des Themas völlig unangemessen.

Den dem Medizin- und Transplantations-Geschehen fernen Befürworter der Widerspruchslösung Jens Spahn und Professor Dr. med. Karl Lauterbach ins Stammbuch:

- Verbesserte Organspende-Bereitschaft bedeutet gesellschaftlicher Konsens.
- Intensivierter krankheits-politischer Diskurs über perimortale Organspende erforderlich.
- Erfolgreiche flankierende Bedingungen, Informationen, Logistik, Kommunikation und Wertevermittlung in der gesamten Transplantationsmedizin müssen erst noch implementiert werden.

2018 sind die Transplantations-Zahlen wieder um knapp 20% gegenüber dem Vorjahr angestiegen.

Diese Konsolidierung wird gefährdet durch eine rücksichtslos Bedenken wegwischende Widerspruchslösung, bei der den jetzt nassforsch agierenden Protagonisten erst aufgegangen ist, dass sie wenigstens ein Mindestalter von 16 Jahren etablieren müssten.

Gipfel ist die Einführung eines bundesweiten Zentralregisters: Die Tatsache, dass dort Organspende-Befürworter und -Gegner amtlich erfasst und registriert werden sollen, ist ein Verstoß gegen die "Informationelle Selbstbestimmung".

Da ist es nicht mehr weit zur staatlich gewünschten gewünschten Erfassung von politisch-religiösen-weltanschaulichen-bio-psycho-sozial-sexuellen Einstellungen und Präferenzen.

Es ist für Betroffene, Spender wie Empfänger, Angehörige, Hirntod-Gutachter, Ex- und Implantationsteams schon schwer genug, mit den Problemen, Widersprüchen, Priorisierungen und Logistiken der Transplantationsmedizin klar zu kommen.

Die Widerspruchsloslösung selbst ist das Problem, nicht die Lösung, die sie zu sein vorgibt!

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Praxisabgabe mit Hindernissen

Warum Kollege Gieseking nicht zum Ruhestand kommt

Lesetipps
Krankenkassen haben zum Jahreswechsel schlechte Botschaften für ihre Mitglieder: die Zusatzbeiträge steigen stark. Die Kritik an versäumten Reformen der Ampel-Koalition ist einhellig.

© Comugnero Silvana / stock.adobe.com

Update

62 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025