Berufsrecht
Spanien erkennt bei Ärzten COVID-19 als Berufskrankheit an
In Spanien haben sich bislang knapp 120.000 Ärzte und Pflegekräfte in Krankenhäusern mit SARS-CoV-2 infiziert. Sie sind jetzt rechtlich lebenslang gegen mögliche Spätfolgen abgesichert.
Veröffentlicht:Madrid. Nach monatelangen Protesten und Verhandlungen seitens der spanischen Ärztegewerkschaften erkennt Spanien endlich Infektionen mit COVID-19 als Berufserkrankung an. Bisher wurden Corona-Infektionen bei Ärzten und Krankenpflegern nur als Arbeitsunfall eingestuft.
Wie die spanische Regierung erklärte, werde die neue Einstufung von COVID-19-Infektionen als Berufserkrankung beim medizinischen Personal auch rückwirkend anerkannt. Seit Ausbruch der Pandemie steckten sich laut Angaben des spanischen Gesundheitsministeriums bis Ende Januar rund 118.000 Angestellte aus dem Gesundheitsbereich mit COVID-19 während der Ausübung ihrer Arbeit an. Rund 50.000 infizierte Ärzte und Pfleger mussten selber medizinisch versorgt werden.
Erheblicher Unterschied
Der Unterschied zwischen Arbeitsunfall und Berufskrankheit ist in diesem Fall enorm. „Bei einem Arbeitsunfall sind gesundheitliche Spätfolgen einer COVID-Infektion nach fünf Jahren nicht mehr versichert, bei einer Einstufung als Berufserkrankung allerdings ein Leben lang und wir wissen heute noch nicht, welche Langzeitfolgen COVID-Erkrankungen haben können“, stellt Serafín Romero, Vorsitzender des spanischen Ärzteverbands Cgcom, klar. Romero bezeichnete die neue Gesetzeslage als „einen großen Fortschritt, jenen zu helfen, die helfen“.
Andere Gewerkschaften bemängeln jedoch, dass nur fest angestelltes Gesundheitspersonal berücksichtigt werde, während für Zeitarbeitskräfte, Krankenwagenfahrer, Mitarbeiter von Bestattungsunternehmen und Pflegepersonal aus Altenheimen diese Regelung nicht gelte. So haben sich laut Gewerkschaft UGT rund 35 Prozent der Putzkräfte in Krankenhäusern mit COVID-19 angesteckt, für sie gilt die Corona-Infektion weiterhin nur als Arbeitsunfall.