Unterschiedliche Positionen

Sterbehilfe: Laschet pro Lebensschutz, Scholz betont Selbstbestimmung

Die Kanzlerkandidaten von Union und SPD nehmen unterschiedliche Positionen für eine Neuregelung der Sterbehilfe durch den nächsten Bundestag ein.

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Der neugewählte Bundestag wird sich mutmaßlich eine Neuregelung der Suizidassistenz zum Ziel setzen. Armin Laschet (CDU) und Olaf Scholz (SPD) setzen dabei unterschiedliche Schwerpunkte.

Der neugewählte Bundestag wird sich mutmaßlich eine Neuregelung der Suizidassistenz zum Ziel setzen. Armin Laschet (CDU) und Olaf Scholz (SPD) setzen dabei unterschiedliche Schwerpunkte.

© [M] nmann77 / stock.adobe.com

Bonn/Berlin. CDU und CSU wollen nach dem Willen ihres Kanzlerkandidaten Armin Laschet im Streit um eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe den Schutz des Lebens verteidigen.

Es müsse ein „umfassendes Schutzkonzept erarbeitet werden, das die Würde des Menschen, seine wohlverstandene Selbstbestimmung und den Schutz des Lebens in den Mittelpunkt stellt“, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Zuvor hatte SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz erklärt, er trete für eine eher liberale Lösung ein. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung aufgehoben, mit dem die Parlamentarier 2015 das Auftreten von Sterbehilfevereinen einzudämmen versuchten.

Die Richter betonten in ihrer Urteilsbegründung, dass jeder Mensch mit dem im Grundgesetz verbrieften Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben habe. Sie forderten die Politik auf, einen Rahmen für Suizidbeihilfe festzulegen und Konzepte gegen Missbrauch zu erarbeiten. Zwar gab es in diesem Frühjahr einige Gesetzentwürfe dazu, die Parlamentarier konnten sich bislang jedoch nicht auf eine Reform einigen.

Scholz für „freie Entscheidung am Lebensende“

Laschet erklärte weiter, die Union wolle auch deshalb stärkste Kraft im Bundestag werden, um „werteorientierte Politik zu gestalten und unsere Positionen durchzusetzen.“ Zum Schutz am Ende des Lebens zähle neben einer besseren Hospiz- und Palliativ-Betreuung auch mehr Suizidprävention.

Scholz betonte dagegen: „Wir dürfen die Tür nicht zuschlagen, die das Bundesverfassungsgericht für die eigene freie Entscheidung am Lebensende geöffnet hat.“ Der Bundestag solle in der kommenden Legislaturperiode den Weg, den das Gericht mit seiner Entscheidung eröffnet habe, so ausgestalten, „dass er für Menschen, die selbstbestimmt sterben wollen, auch funktioniert“, so Scholz in einem Interview der KNA, das am Mittwoch verbreitet wurde.

Wie Laschet sprach sich auch Scholz für eine Stärkung der Hospizarbeit und der Palliativmedizin aus. Er habe viele Hospize besucht und mit Sterbenden gesprochen, betonte der Kanzlerkandidat. Von der Arbeit und der Gemeinschaft in den Hospizen sei er sehr beeindruckt. (KNA)

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