Hintergrund

Streit um Gesetzesfesseln für ambulante Palliativärzte

SAPV-Ärzte wollen eine umstrittene Bestimmung im Betäubungsmittelgesetz nicht länger akzeptieren, die sie im Extremfall ins Gefängnis bringen kann.

Christoph FuhrVon Christoph Fuhr Veröffentlicht:
Der Fuldaer Arzt Thomas Sitte wurde mit Strafverfolgung bedroht, weil er einer Palliativpatientin eine schmerzlindernde Dosis Opioide überlassen hatte.

Der Fuldaer Arzt Thomas Sitte wurde mit Strafverfolgung bedroht, weil er einer Palliativpatientin eine schmerzlindernde Dosis Opioide überlassen hatte.

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Es gibt eine Bestimmung im Betäubungsmittelgesetz, die vor allem ambulant tätigen Palliativärzten immer wieder massive Probleme bereitet: Das ARD-Magazin "Monitor" hat am Donnerstagabend über den Fuldaer Arzt Thomas Sitte berichtet, der mit Strafverfolgung bedroht wurde, weil er einer Palliativpatientin eine schmerzlindernde Dosis Opioide überlassen hatte. Nach geltendem Recht ist dies ohne dazwischen geschalteten Apotheker nicht erlaubt.

Ärzte dürfen Betäubungsmittel nur unmittelbar persönlich bei Patienten anwenden. Die Arznei darf dem Patienten aber auch im Notfall niemals zur dringend notwendigen weiteren Anwendung überlassen werden. Das Überlassen zum Beispiel von Opioiden - auch im Notfall gegen schwerstes Leiden - ist nach § 29 Abs. 1 Ziffer 1 Betäubungsmittelgesetz ein Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet wird.

Gegen diese umstrittene Regelung formiert sich jetzt zunehmend Widerstand. Die medizinisch indizierte Abgabe von Betäubungsmitteln zur Überbrückung im Notfall darf nicht länger ein Straftatbestand sein - das ist die Kernbotschaft einer öffentlichen Petition auf der Website des Deutschen Bundestags. Ziel ist es, vor allem Ärzten, die im Bereich der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) arbeiten, mehr Rechtssicherheit zu geben. "Dass diese medizinisch korrekte Versorgung regelmäßig mit Strafe bewehrt ist, ist ein absurder, nicht gewollter und schnellstmöglich zu ändernder Zustand", heißt es in der Petition.

In dem Papier wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass sich nach der derzeitigen Rechtslage der im Notfall handelnde Arzt ohne Erreichbarkeit eines Apothekers gegenüber dem Patienten haftbar mache, wenn der Arzt etwa dessen Schmerzen nicht durch notwendige Opioide behandelt. Dieser Widerspruch zum Strafrecht müsse beseitigt werden.

Thomas Sitte, Palliativarzt aus Fulda, lehnte es in "Monitor" ab, mit Blick auf eine drohende Gefängnisstrafe das Überlassen von Opioiden an Bedürftige im Zweifelsfall zu verweigern: "Das kann ich moralisch nicht verantworten", sagt er. "Es ist medizinisch korrekt, es ist ethisch zwingend notwendig. Es wäre Körperverletzung, es nicht zu tun, aber ich darf's nicht tun, denn dann ist es ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz."

Auch der Deutsche Hausärzteverband hat zu der Sache Position bezogen. Mit Sorge verfolgten Hausärzte das Beharren auf einem Sonderrecht für Apotheker, das die Palliativversorgung Sterbender zu Hause erheblich beeinträchtige, so der Verband "Es ist nicht nachvollziehbar, Sterbenden Hilfe zu versagen, um ein Recht für Apotheker nicht anzutasten", kritisierte Verbandschef Ulrich Weigeldt. Es sei höchste Zeit, das Gesetz mit der Versorgungswirklichkeit in Einklang zu bringen. "Hausärzte und Palliativmediziner helfen Schwerstkranken und Sterbenden, schmerzfrei zu leben. Bei der Versorgung zu Hause sind Palliativpatienten auf Medikamente angewiesen, auf die sie zur Überbrückung von Schmerzphasen selbst zurückgreifen können, bis die Apotheke wieder liefern kann. stellte Weigeldt in einer Mitteilung klar.

Seit vier Jahren garantiere ein Gesetz sterbenden Menschen die Palliativversorgung zu Hause. "Wer Hausärzten und Palliativmedizinern mit Gefängnis und hohen Geldstrafen droht, weil sie ihren Patienten dabei helfen, Phasen schlimmster Schmerzen zu überstehen, macht erste Erfolge beim Aufbau von vernünftiger Palliativversorgung zu Hause wieder zunichte", sagte Weigeldt.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte der "Monitor"-Redaktion in einer schriftlichen Stellungnahme mitgeteilt, es sei "besonders wichtig, den pharmazeutischen Sachverstand bei der Abgabe dieser Arzneimittel" einzubinden. Eine Aussage, die beim Hausärzteverband auf Widerspruch stößt. Weigeldt: "Diesen Sachverstand haben nicht allein Apotheker, sondern auch Ärzte. Patienteninteressen sollten nicht durch ein Apothekerprivileg in den Hintergrund geraten."

Interessenten können die Petition unter folgender Adresse unterzeichnen: https://epetitionen.bundestag.de

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