GKV-Leistungskatalog

Systemische Therapie hängt fest beim GBA

Das IQWiG hat die Systemische Therapie positiv bewertet – seit zehn Monaten steht eine Entscheidung des Bundesausschusses aus.

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BERLIN. Die Systemische Therapie, ein von der psychologischen Wissenschaft anerkanntes spezielles psychotherapeutisches Verfahren, soll nun zügig in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden.

Dies hat die Systemische Gesellschaft am Mittwoch in Berlin gefordert, nachdem das IQWiG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses im Mai vergangenen Jahres in seinem Gutachten die Methode für den Einsatz in sieben Indikationen empfohlen hat. Seit dem steht allerdings eine Entscheidung des Bundesausschusses aus.

Sie ist Voraussetzung dafür, dass Systemische Therapie Kassenleistung wird.,

Die Besonderheit der Systemischen Therapie ist die Einbeziehung des sozialen und familiären Kontextes von Patienten mit psychischen Krankheiten. So können etwa Familienmitglieder in die Therapie einbezogen werden. Systemische Therapie arbeitet verstärkt im Mehrpersonen-Setting.

Sie überwindet ferner Systemgrenzen zwischen Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Schule und Justiz durch konsequente Orientierung an der Kooperation aller Beteiligten.

IQWiG erkennt mehrere Indikationen an

Sie hält die betroffenen Patienten grundsätzlich für autonom und kompetent, ihre Lebenspraxis zu gestalten, ist auf Kooperation ausgerichtet und findet Zugang zu Menschen auch mit schweren psychischen Störungen.

Vom IQWiG anerkannte Indikationen sind psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen, etwa beim Sozialverhalten, bei Drogenkonsum und Essstörungen, bei Erwachsenen-Depression, Schizophrenie, psychischen Störungen, bei somatischen Erkrankungen wie Krebs, Diabetes und Schmerz.

Systemische Therapie ist auch geeignet bei Migranten, bei alten Menschen sowie bei Multi-Problem Familien.

Dr. Ulrike Borst, Vorsitzende der Systemischen Gesellschaft: "Diese Therapieform wirkt schnell und erfolgreich, weil sie auf die persönlichen Stärken und Ressourcen der Betroffenen fokussiert."

Die Anzahl der notwendigen Sitzungen ist vergleichsweise gering, das heißt, dass das Verfahren den Betroffenen Zeit und den Krankenkassen Geld spart.

Die typischen Formate der Behandlung sind die Systemische Krisenintervention mit fünf Sitzungen in einem kurzen Zeitraum, die Systemische Kurzzeittherapie mit zehn Doppelsitzungen in einem Zeitraum von sechs bis neun Monaten oder die Systemische Langzeittherapie bei schweren und/oder chronischen Störungen mit 20 bis 30 Doppelsitzungen über mehrere Jahre. In psychiatrischen Institutsambulanzen kann Systemische Therapie etwa bei schwer traumatisierten oder psychosekranken Patienten eingesetzt werden. (HL)

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Kommentare
Dipl.-Psych. Georg Schmitt 22.03.201809:33 Uhr

Systemschwindel

Vorab: Ich halte als tiefenpsychologisch arbeitender Psychotherapeut die systemische Therapie für grundsätzlich sinnvoll und wirksam.
Aber: Das vorgebrachte Argument, dass mit ihr mal wieder alles schneller gehen soll als bei den bisher etablierten Verfahren und die KK daher bei einer Aufnahme der Systemischen in System Geld sparen können ist natürlich ein leicht zu durchschauender Werbeschwindel, wie ihn damals auch schon die Verhaltenstherapeuten benutzten, um als Verfahren Kassenleistung zu werden.
Heute leiden alle, insbesonndere schwerere Störungen behandelnde VT´ler an den knappen Stundenkontingenten ihres Verfahrens.
Denn: Für seelische Nachreifung und Entwicklung gibt es nun mal keinen "Verfahrensturbo", ganz egal wie man es auch macht. Das ist wie in der somatischen Medizin auch, wo ein grippaler Infekt seit Jahr und Tag mit Behandlung 7 Tage und ohne eine Woche dauert; ganz egal was die Pharmaindustrie auch immer verspricht.
Daher: Systemische Behandlungen wohlwollend prüfen, aber kein Systemschwindel nur um rein zu kommen ins System.

Dipl.-Psych. G. Schmitt
Berlin

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