Kommentar – Versorgungssteuerung

TSVG ist kaum die halbe Miete

Es ist die Woche des TSVG – dem Gesetz, mit dem die Politik so einiges regeln will. Doch in Sachen Versorgungssteuerung wird es wenig ändern.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

Ein gewisses Aufatmen dürfte sich bei Gesundheitspolitikern und Menschen, die sich beruflich mit dem Gesundheitswesen beschäftigen (müssen), am Donnerstag einstellen. Dann will der Bundestag endgültig einen Haken unter das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) macht.

Indes bleibt das Thema Versorgungssteuerung eine offene Baustelle. Das legen die Ergebnisse einer Befragung von Bürgern im Auftrag der KKH nahe: Notfallambulanzen der Kliniken erfreuen sich im medizinischen – nicht lebensbedrohlichen – Bedarfsfall großer Beliebtheit.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst und Notaufnahme werden fast gleich häufig als erste Anlaufstelle genannt. Aus Sicht vieler Patienten haben sich Klinikambulanzen längst als bequeme Versorgungsstruktur etabliert – TSVG hin oder her.

Die neuen Vergütungsanreize für Vertragsärzte im Gesetz werden an dieser Fehlsteuerung wenig ändern. Gefragt sind neue Wege, Patienten in der ambulanten Versorgung zu erreichen. Das gilt gerade für viele Jüngere, die keinen festen Hausarzt haben.

Mit neuen Spiegelstrichen im SGB V allein ist es nicht getan. Der Schlüssel zu innovativen Lösungen liegt vor allem in den Ländern. Das zeigt das Beispiel des telemedizinischen Angebots DocDirekt in Baden-Württemberg.

Lesen Sie dazu auch: Patientenströme: Der erste Weg führt oft in die Klinikambulanz Kleine Wehwehchen: Lieber Klinik statt Praxis

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