Anhörung im Bundestag
Teil-Impfpflicht: Ein Ja und viele Aber
Zur Impfpflicht in Kliniken und anderen Einrichtungen herrscht breiter Konsens. Doch es hakt bei anderen Regelungsvorhaben.
Veröffentlicht:Berlin. Die von der Ampel-Koalition geplante Impfpflicht in Krankenhäusern sowie für Beschäftigte unter anderem in Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen ist am Mittwoch bei der Anhörung im Hauptausschuss des Bundestags überwiegend auf Zustimmung gestoßen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) rät in ihrer Stellungnahme indes, ausdrücklich auch Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten in die Impfpflicht einzubeziehen. Das gehe aus den Formulierungen im Entwurf bisher nicht eindeutig hervor. Im Falle einer unklaren Abgrenzung könnte es zu einer „unbeabsichtigten Abwanderung nicht impfwilliger Pflegekräfte in diesen Bereich“ kommen, warnt die DKG.
Im Detail gibt es indes viel Kritik am Gesetzentwurf – etwa an der befristeten Ermächtigung zum Impfen auch für Tier- und Zahnärzte sowie Apotheker. Die Bundesärztekammer weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, bei Impfaufklärung und -anamnese im Zusammenhang mit mRNA-Impfstoffen handele es sich um „komplexe Aufgaben“, die nicht „im Rahmen einer einmaligen Schulung erlernt“ werden könnten.
Flaschenhals der aktuellen Impfkampagne sei zudem nicht das ärztliche Personal. Falls es etwa bei großen Impfzentren zu Engpässen komme, sollten eher Medizinstudierende und MFA rekrutiert werden, argumentiert die BÄK.
Der Deutsche Pflegerat weist in dem Zusammenhang auf die Möglichkeit hin, das Impfen von Ärzten auf Pflegekräfte zu delegieren. Pflegefachpersonen hätten „das Verabreichen von intramuskulären Injektionen in der Ausbildung gelernt“, betont der Pflegerat.
Der Deutsche Hausärzteverband begrüßt die im Gesetzentwurf vorgesehenen Anpassungen der Testpflichten in Hausarztpraxen. Die Testfrequenz für geimpfte und genesene Mitarbeiter soll wieder auf zwei Mal pro Woche reduziert werden. Die Klarstellung, dass die Testpflicht auch für Begleitpersonen von Patienten gelten soll, spiegele „die Erfordernisse des Versorgungsalltags gut wider“, heißt es. Erneut empfiehlt der Hausärzteverband, auch MFA im Falle eines staatlichen Sonderbonus‘ zu berücksichtigen.
Erwartungsgemäß kontrovers nehmen DKG und der GKV-Spitzenverband zur geplanten Wiedereinführung von Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser Stellung, die Operationen verschieben. Die Klinik-Lobby bemängelt zum einen die Beschränkung der Zahlungen auf somatische Kliniken. Zum anderen hält sie die zeitliche Begrenzung der Regelung bis Ende dieses Jahres verfehlt: „Die Pandemie wird nicht am 31. Dezember 2021 vorbei sein.“
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Aus Sicht der Kassen dagegen sind die geplanten Ausgleichszahlungen zu komfortabel bemessen. Denn die Versorgungsaufschläge für Krankenhäuser, die COVID-19-Patienten behandeln, sollen nur zu 50 Prozent bei der Ermittlung der Erlöse der Kliniken im Jahr 2021 berücksichtigt werden. Das sei eine „nicht sachgerechte Belastung“ der Beitragszahler.
Dass Reha-Kliniken Pauschalen für Mehraufwendungen erhalten sollen, hält der GKV-Spitzenverband ebenfalls für „nicht notwendig“. Diese Einrichtungen erhielten im Falle der Versorgung von COVID-Patienten Corona-Mehrkostenzuschläge. Die Kassen fürchten, die geplante Neuregelung könnte „eine Erlösoptimierung durch Verlegungsstrategien insbesondere bei Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen in einheitlicher Trägerschaft forcieren“.
Der Bundestag wird am Freitagvormittag abschließend über das Gesetz beraten. Am gleichen Tag wird der Beschluss des Bundesrats erwartet. (fst)