COVID-19

Allgemeine Impfpflicht? Ethikexpertinnen eher skeptisch

Während die Zahl der Befürworter einer Corona-Impfpflicht in der Bevölkerung offenbar steigt, raten die Medizinethikerin Christiane Woopen und Ethikrat-Mitglied Frauke Rostalski erst einmal zu anderen Maßnahmen.

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Spritzen mit der Corona-Vakzine: Sollen die Bundesbürger zur Impfung verpflichtet werden? Eine gestufte Impfpflicht könnte sich Medizinethikerin Christiane Woopen vorstellen.

Spritzen mit der Corona-Vakzine: Sollen die Bundesbürger zur Impfung verpflichtet werden? Eine gestufte Impfpflicht könnte sich Medizinethikerin Christiane Woopen vorstellen.

© Friso Gentsch / dpa

Berlin/Köln. Fast zwei Drittel der Menschen in Deutschland befürworten eine allgemeine Corona-Impfpflicht. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur sprachen sich 63 Prozent dafür aus, alle Menschen in Deutschland zur Immunisierung gegen das Virus zu verpflichten. Nur 30 Prozent sind dagegen, 7 Prozent machten keine Angaben.

Damit hat sich die Stimmung seit Beginn der Corona-Impfungen in Deutschland vor knapp einem Jahr gedreht. Wenige Tage nach der ersten Impfung am 26. Dezember vergangenen Jahres hatten sich in einer YouGov-Umfrage noch 56 Prozent gegen eine allgemeine Impfpflicht und nur 33 Prozent dafür ausgesprochen.

Auch die Bundesregierung hatte eine allgemeine Impfpflicht lange Zeit abgelehnt. Nun soll der Bundestag in den kommenden Wochen darüber entscheiden. Nach dem Wunsch des wohl künftigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) soll sie bis spätestens Anfang März in Kraft treten.

Woopen: Nur schwer begründbar

Die Bonner Medizinethikerin Christiane Woopen zeigt sich hingegen skeptisch gegenüber einer allgemeinen Impfpflicht. Einen solchen Schritt halte sie für „sehr schwer begründbar“, sagte die frühere Vorsitzende des Europäischen Ethikrats am Samstag im Deutschlandfunk. „Ich finde, dass wir im Moment in einer Situation sind, wo sich zumindest eine gestufte Impfpflicht begründen lassen könnte.“ Ihr scheine das „eine sehr lange und sehr differenzierte Diskussion werden zu müssen, denn das liegt alles andere als auf der Hand“.

Sollte eine Impfpflicht unvermeidbar erscheinen, schlägt Woopen vor, sie zunächst für bestimmte Berufsgruppen in bestimmten Einrichtungen einzuführen: in Krankenhäusern, Pflegeheimen, möglicherweise an Orten, an denen Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen versorgt würden. Und in einem zweiten Schritt für Menschen über 60 Jahre. „Diese Idee beruht darauf, dass es ja darum geht, die Intensivstationen zu entlasten und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.“ Weniger gehe es darum, den Einzelnen vor seiner eigenen Erkrankung zu schützen.

Impfpflicht nur für bestimmte Berufs- und Altersgruppen?

Auf den Intensivstationen lägen aber vorwiegend ältere Menschen, betonte Woopen. „Das heißt, wenn man eine Impfpflicht auf bestimmte Altersgruppen beschränken würde, hätte man diese Situation auch schon bewältigt und müsste alle diejenigen unter 60 oder unter 50 Jahren nicht von dieser Impfpflicht mit umfasst wissen.“ Woopen sagte zugleich, sie schlage aber vor, „alles dafür zu tun, um eine Impfpflicht zu vermeiden“. Es sei noch nicht alles ausprobiert worden, um mehr Menschen zu einer Impfung zu bewegen.

Die Kölner Juraprofessorin Frauke Rostalski, Mitglied im Deutschen Ethikrat, wendet sich gegen eine allgemeine Impfpflicht. „Hat der deutsche Staat wirklich schon alle Instrumente in die Hand genommen, bevor er zur Keule einer Impfpflicht greift?“ Sie denke: nein. „Aber auch unabhängig davon: Eine Impfpflicht für diejenigen, die kein erhöhtes Risiko aufweisen, mit COVID-19 auf der Intensivstation zu landen, lässt sich aus meiner Sicht generell nicht rechtfertigen.“

Eine allgemeine Impfpflicht gebe es derzeit in Tadschikistan, Turkmenistan und im Vatikanstaat. „Ich weiß nicht, ob das für uns die Vorbilder sein sollten“, sagte Rostalski dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Sie warnte vor einer weiteren Vertiefung der gesellschaftlichen Spaltung durch Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. (dpa)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 06.12.202117:11 Uhr

Eine selektive, alters-, einrichtungs- und auf aktives/passives Infektionsrisiko-bezogene Impfpflicht für Kliniken, Heime und
bestimmte Bevölkerungsgruppen noch vor Weihnachten umsetzen wollen, ist nicht nur m. E. grob verfassungswidrig und würde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG), auch wenn die "Ampel"-Koalition endlich in Amt und Würden ist, kassiert werden.

„Ich finde es richtig, dass wir in einem ersten Schritt noch vor Weihnachten dafür sorgen, dass es zum Beispiel in Kliniken, in Pflege-, Alten- und Behinderteneinrichtungen eine Impfverpflichtung gibt“ belegt doch allenfalls, dass eine "selektive" Corona-Impfpflicht gegen Sars-CoV-2/Covid-19 Manifestationen, in Abhängigkeit von ggf. willkürlich herausgegriffenen Selektionskriterien, für Personal von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen angestrebt wird, wobei Arztpraxen dabei schlicht und ergreifend weggelassen wurden. Das verstößt u.a. gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz.

Ambulante Arzt-/Psychotherapeuten- und Betreuungs-Praxen bzw. Heilmittelerbringer, freie Hebammen und sonstige Gesundheitsdienstleister hatte der Bundesarbeitsminister übrigens bei seinen Vorstellungen vergessen.

Eine allgemeine Impfpflicht hat 3 entscheidende Vorteile:
1. Gleichbehandlung
2. Unmittelbare Wirksamkeit
3. Identifizierung von Impfverweigerern

Das „Wir müssen die Debatte über eine allgemeine Impfpflicht richtig führen. Denn wenn die Impfpflicht kommen soll, muss sie rechtssicher und praktisch umsetzbar sein“ ist doch nur ein Offenhalten etwaiger Rückzugsgefechte.

Von einer Impfung als Voraussetzung für eine bestimmte berufliche oder sonstige Tätigkeit zu sprechen, ist m. E. Augenwischerei. Da würden wiederum Geimpfte gegen Ungeimpfte ausgespielt.

Eine Impfpflicht ist unteilbar!

Mf+kG, Ihr Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Klaus Günterberg 06.12.202109:19 Uhr

NICHT VON PFLICHT, BESSER: VON EINER VORAUSSETZUNG FÜR BESTIMMTE TÄTIGKEITEN SPRECHEN:
Nein, Arbeits- und GesundheitsschutzEine Corona-Impfpflicht? Was Pflicht ist, das muss auch durchgesetzt werden - wie stellt man sich denn eine solche Pflicht vor?? Wer bspw. unter Alkohol ein Auto führt, der muss bei der Polizei erst pusten und bei jedem begründeten Verdacht dann zur Blutabnahme. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, ggf muss diese Pflicht auch durchgesetzt werden. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, dem wird unter polizeilichem Zwang Blut abgenommen. Wollen wir so eine Impfpflicht durchsetzen? Ich glaube, das will niemand.
Aber es geht doch eigentlich um die Impfung als Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten - wie es in vielen Bereichen schon lange Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten gibt. Nicht "einrichtungsbezogen"

Da geht es 1. um den Arbeitsschutz, um den Schutz des Berufstätigen.
Beispiele dazu sind die Tetanus-Impfung für Berufe mit größerer Verletzungsgefahr, wie Rettungsdienste, Polizei oder Soldaten im Einsatz. Oder die Hepatitis-Impfungen für Tätigkeiten mit Blut oder mit menschlichen Ausscheidungen.
Und dabei geht es 2. um die Folgen einer Infektion des Berufstätigen für andere Menschen.
Beispiele dazu sind Menschen mit Lungen-TBC oder mit anderen ansteckenden Krankheiten, die nicht bei der Verarbeitung von Lebensmitteln oder in körpernahen Dienstleistungen arbeiten dürfen. Oder nehmen wir die Masern-Impfung der Pflegekräfte in Kindereinrichtungen.

Jede Verpflichtung erzeugt auch Abwehr. Darum sollte man die Worte in Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung besser wählen: Man sollte besser nicht von einer Impfpflicht, man sollten besser von Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten sprechen.

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