Intensivmedizin
Triage-Gesetz steckt noch in der Abstimmung
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Intensivbetten knapp werden können. Nun will die Ampelregierung die Triage zum Schutz von vulnerablen Gruppen gesetzlich regeln – und ihre Pläne setzen schon bei der ärztlichen Ausbildung an.
Veröffentlicht:Berlin. Die Coronavirus-Pandemie hat gezeigt, dass intensivmedizinische Ressourcen knapp werden können. Wie schutzbedürftige Menschen, zum Beispiel Menschen mit Behinderungen, aber auch hochbetagte Senioren in solchen Situationen vor Benachteiligungen zu schützen sind, wird derzeit in der Ampel-Regierung beraten.
Mit dem Gesetz will die Koalition eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2021 umsetzen. Die Karlsruher Richter hatten angemerkt, dass eine Behinderung unter Umständen pauschal mit schlechten Genesungsaussichten verbunden werden könne.
Urteil des Verfassungsgerichts
Gesetzgeber muss behinderte Menschen bei Corona-Triage schützen
Curricula sollen angepasst werden
Die Gesetzespläne dürften auch den Deutschen Ärztetag in Bremen Mitte Mai beschäftigen. Sie sehen vor, dass die ärztliche Ausbildung um Inhalte zu behinderungsspezifischen Besonderheiten ergänzt werden. So soll eine Benachteiligung dieser Bevölkerungsgruppe im Falle einer Triage erschwert werden.
Nach Auskunft des Gesundheitsministeriums wie auch der Regierungsfraktionen von Freitag ist ein Gesetzentwurf dazu derzeit in der Abstimmung zwischen den Ministerien. Die SPD-Fraktion sieht ihn sogar noch in der Frühabstimmung.
Berichte, dass mit der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes erlaubt werden solle, intensivmedizinische Behandlungen zugunsten von Patienten mit besserer Prognose abzubrechen, werden vom Bundesgesundheitsministerium aktuell nicht bestätigt. Sollte tatsächlich eine solche ex post-Triage nachgedacht werden, werde sich die Debatte über die Gesetzespläne intensivieren, hieß es am Freitag aus der Unionsfraktion.
Deren gesundheitspolitischer Sprecher Tino Sorge (CDU) und ihr Berichterstatter für Menschen mit Behinderungen Hubert Hüppe vermissen im bisherigen Entwurf Meldepflichten für Krankenhäuser zu umgesetzten Triage-Entscheidungen. Auch Sanktionen für Verstöße gegen Triage-Vorschriften sollten aufgenommen werden.
Gleichstellung behinderter Menschen
„Runder Tisch Triage“: Vieraugenprinzip allein reicht nicht
Ziel: Benachteiligungen verhindern
Der bislang vorliegende Beratungsentwurf mit Datum vom 1. März legt die Triage-Entscheidung vor die Aufnahme der intensivmedizinischen Behandlung. Getroffen werden soll sie von zwei intensivmedizinisch erfahrenen Fachärzten.
Besteht kein Einvernehmen zwischen beiden, soll eine „weitere, gleichwertig qualifizierte ärztliche Person“ hinzugezogen werden. In die Beratungen einbezogen werden soll zusätzlicher Sachverstand.
Die Gesetzgebung hat das Ziel, jede Entscheidung über die Aufnahme einer intensivmedizinischen Behandlung im Falle knapper Kapazitäten ausschließlich vom Patientenwillen, der Dringlichkeit und der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der Betroffenen abhängig zu machen.
„Insbesondere Komorbiditäten oder die Gebrechlichkeit dürfen nur berücksichtigt werden, so weit sie aufgrund ihrer Schwere oder Kombination die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit erheblich verringern“, heißt es im Entwurf von Anfang März. (af)